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Aachen: Iraker beschießt Wohnhaus – und kommt auf freien Fuß

Aachen: Iraker beschießt Wohnhaus – und kommt auf freien Fuß

Aachen: Iraker beschießt Wohnhaus – und kommt auf freien Fuß

Ein Polizeiauto fährt mit Blaulicht – vermutlich, weil ein Iraker mit einer Pistole auf ein Wohnhaus schießt
Ein Polizeiauto fährt mit Blaulicht – vermutlich, weil ein Iraker mit einer Pistole auf ein Wohnhaus schießt
Ein Polizeifahrzeug im Einsatz (Symbolbild). Foto: IMAGO / Jochen Tack
Aachen
 

Iraker beschießt Wohnhaus – und kommt auf freien Fuß

Elf Schüsse auf ein Wohnhaus, eine getroffene Gasleitung, evakuierte Bewohner – und dennoch kam der mutmaßliche Täter wieder frei. Dann verschwieg die Staatsanwaltschaft noch die Herkunft des irakischen Tatverdächtigen und dessen politische Motivation.
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AACHEN. Ein Iraker hat vergangene Woche in Aachen auf ein Wohnhaus geschossen – und wurde anschließend auf freien Fuß gesetzt, da die Staatsanwaltschaft Aachen die Tatvorwürfe herunterstufte. Obwohl der 28jährige insgesamt elf Schüsse auf die Fenster einer Wohnung abgab und die Polizei von einem versuchten Totschlag ausging, kategorisierte die Anklage die Tat nur als unerlaubten Waffenbesitz und Sachbeschädigung, wie der Focus berichtet.

Am 14. März hatte der Mann in der Aachener Peliserkerstraße mit einer Pistole auf die Fenster einer Wohnung im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses gefeuert. Die Kugeln durchschlugen die Fenster, bohrten sich in die Küchendecke des attackierten Apartments und trafen eine Gasleitung des Hauses.

Zwölf Hausbewohner mussten anschließend evakuiert werden. Der Energieversorger stellte das Gas des Hauses vorübergehend ab. Erst nachdem die Feuerwehr das Gebäude durchlüftet hatte, konnten die Bewohner in das Haus zurückkehren.

Der Angreifer wurde zunächst auf freien Fuß gesetzt

Die Polizei setzte den Tatverdächtigen in der Nähe fest, die leergeschossene Waffe trug er noch bei sich. Er soll betrunken gewirkt haben, ein Drogentest schlug positiv auf Amphetamine an. Gegenüber den Beamten gab er an, die Tat gezielt gegen die Wohnung verübt zu haben, da ihn ein Instagram-Post eines Bewohners verärgert habe. Darin habe sich das Anschlagsopfer über die politische Lage der Kurden im Iran geäußert.

Sich selbst bezeichnete der Tatverdächtige als Freiheitskämpfer im Iran. Auch im Fenster der attackierten Wohnung war eine iranische Flagge sichtbar gewesen.

Die Polizei regte bei der Staatsanwaltschaft an, einen Haftbefehl gegen den Mann zu erlassen und wegen versuchten Totschlags anzuklagen. Schließlich sei es lediglich einer glücklichen Fügung zu verdanken, dass bei dem Anschlag niemand verletzt oder getötet wurde. Doch die Ankläger stuften den Fall auf unerlaubten Waffenbesitz und Sachbeschädigung herunter. Der Angreifer wurde zunächst auf freien Fuß gesetzt.

Polizeigewahrsam wurde abgelehnt

Der Tatverdächtige ist polizeibekannt. In der Vergangenheit wurde gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und versuchten Totschlags ermittelt – ohne Schuldspruch. 2019 war er wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte verurteilt worden.

Angesichts der Vorgeschichte des Verdächtigen versuchte die Polizei, mit Hilfe des Ausländeramts die Abschiebung des Irakers einzuleiten – und ihn in diesem Zusammenhang zugunsten der Gefahrenabwehr in Polizeigewahrsam nehmen. Doch der zuständige Richter entschied dagegen. Die Begründung: Es gebe keine Hinweise, dass von dem Verdächtigen weitere Straftaten zu befürchten seien. Auch der Polizeigewahrsam, so teilte es die Ausländerbehörde kurz darauf mit, sei abgelehnt worden.

Obwohl der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) seine Polizeibehörden in der Vergangenheit angewiesen hatte, bei ausländischen Tatverdächtigen die Herkunft und die Begleitumstände der Taten zu nennen (JF berichtete), ließ die Aachener Staatsanwaltschaft diese Angaben in ihrer Pressemitteilung im vorliegenden Fall unerwähnt. (lb)

Ein Polizeifahrzeug im Einsatz (Symbolbild). Foto: IMAGO / Jochen Tack
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