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Frauen im Bundestag: Geschlechterparität: Verfassungsgericht weist Wahlbeschwerde zurück

Frauen im Bundestag: Geschlechterparität: Verfassungsgericht weist Wahlbeschwerde zurück

Frauen im Bundestag: Geschlechterparität: Verfassungsgericht weist Wahlbeschwerde zurück

Paritaetsgesetz
Paritaetsgesetz
Wahlprüfungsbeschwerde zum Paritätsgesetz abgewiesen Foto: picture alliance / ZB
Frauen im Bundestag
 

Geschlechterparität: Verfassungsgericht weist Wahlbeschwerde zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl von 2017 als unzulässig zurückgewiesen. Mehrere Klägerinnen hatten moniert, bei der vergangenen Wahl seien zu wenig Frauen ins Parlament gekommen, weil es kein Paritätsgesetz gegeben habe.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl von 2017 als unzulässig zurückgewiesen. Mehrere Beschwerdeführerinnen hatten moniert, bei der vergangenen Wahl seien zu wenig Frauen ins Parlament gekommen. Als Grund dafür machten sie einen zu geringen Anteil weiblicher Kandidaten auf den Wahllisten der Parteien aus.

Dadurch betrage der Frauenanteil unter den Bundestagsabgeordneten nur etwa 30 Prozent, obwohl 51 Prozent aller Wahlberechtigten weiblich seien. Deswegen brauche es ihrer Ansicht nach eine gesetzliche Regelung zur paritätischen Ausgestaltung der Landeslisten und Wahlkreiskandidaturen der Parteien.

Keine inhaltliche Entscheidung

Die Karlsruher Richter wiesen die Wahlprüfungsbeschwerde jedoch zurück, da die Beschwerdeführer nicht hinreichend begründet hätten, warum der Gesetzgeber dazu verpflichtet sei, ein solches Paritätsgesetz zu erlassen.

Eine inhaltliche Entscheidung traf das Gericht jedoch nicht. „Darüber, ob eine solche gesetzliche Regelung zur paritätischen Ausgestaltung der Landeslisten und Wahlkreiskandidaturen mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, hatte der Senat daher nicht zu entscheiden“, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

Zuletzt hatte das Verfassungsgericht Brandenburgs ein 2019 von der rot-roten Landesregierung beschlossenes Paritätsgesetz für die Landtagswahl gekippt. Unter anderem verstoße die Quotenregelung gegen die Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien, urteilte das Gericht. Zuvor war bereits in Thüringen ein solches Gesetz vom Verfassungsgerichtshof in Weimar kassiert worden. (krk)

Wahlprüfungsbeschwerde zum Paritätsgesetz abgewiesen Foto: picture alliance / ZB
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