POTSDAM. Das Verfassungsgericht Brandenburgs hat das Paritätsgesetz für die Landtagswahl gekippt. Die Richter entschieden am Freitag, daß das 2019 von der rot-roten Landesregierung beschlossene Gesetz über Frauenquoten auf den Kandidatenlisten der Parteien verfassungswidrig ist. Unter anderem verstoße die Quotenregelung gegen die Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien, urteilte das Gericht.
Geklagt hatten sowohl die AfD als auch die NPD. In Kraft getreten war das Paritätsgesetz zum 30. Juni dieses Jahres. Es sah vor, daß die Landeslisten der Parteien für die Wahl des Landtags immer abwechselnd mit einer Frau und einem Mann besetzt werden müssen.
Auch Thüringer Paritätsgesetz verfassungswidrig
Brandenburg war das erste Bundesland gewesen, das ein solche Paritätsgesetz beschlossen hatte. Später führte auch Thüringen eine solche Quotenregelung ein. Diese wurde aber bereits im Juli vom Thüringer Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig eigestuft und kassiert. Geklagt hatte hier ebenfalls die AfD.
Die stellvertretende parlamentarische Geschäftsführerin der AfD-Fraktion im Potsdamer Landtag, Lena Duggen, zeigte sich erfreut über das Urteil. „Was vielen von uns auch schon im Vorfeld klar war: Die Bevorteilung eines Menschen nur aufgrund seines Geschlechts, hat nichts mehr mit ‘Demokratie’ gemein“, teilte Duggen mit. Bei der AfD entschieden die Mitglieder, wen sie auf die Listen setzten und wen nicht.
„Quoten-Regelungen lehne ich generell ab. Hier gilt ganz klar das Leistungsprinzip. Ich sehe es nicht ein, nur aufgrund irgendwelcher Feministinnen, die unter normalen Bedingungen eben nicht in bestimmte Posten gelangen würden, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung aufzugeben“, mahnte Duggen. (krk)