BERLIN. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat den Druck auf das Bundesinnenministerium erhöht und dem zuständigen Minister Alexander Dobrindt (CSU) eine scharfe Protestnote übermittelt. Hintergrund ist die weiterhin ausstehende Entscheidung über eine staatliche Förderung nach dem neuen Stiftungsfinanzierungsgesetz (die JF berichtete).
In dem Schreiben wirft die Vorsitzende Erika Steinbach dem Ministerium vor, die gesetzlich vorgesehene Prüfung der Fördervoraussetzungen „parteitaktisch zu verschleppen“. Das erste Quartal 2026 sei nahezu verstrichen, obwohl die Stiftung seit Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2023 Anspruch auf eine Entscheidung habe.
Steinbach schreibt von einer „verfassungswidrigen Dauerdiskriminierung“ und einem „antidemokratischen Trauerspiel“. Die Stiftung sehe sich seit Jahren systematisch benachteiligt. In ihrem Schreiben verweist Steinbach auf mehrere juristische Auseinandersetzungen, in denen frühere Regelungen zur Stiftungsfinanzierung vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden waren. Dazu zählen unter anderem informelle Verteilungsmechanismen, eine nicht gesetzlich verankerte „Zweiwahlperiodenregel“ sowie haushaltsrechtliche Konstruktionen, die die Stiftung nicht berücksichtigten.
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— Erika Steinbach (@SteinbachErika) March 20, 2026
Gerichtsurteil gegen AfD-nahe Stiftung
Aktuell prüft das Bundesinnenministerium, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Maßgeblich ist dabei insbesondere die Frage, ob sie im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung tätig ist. Eine Entscheidung steht bislang aus.
Parallel dazu hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass der Stiftung für das Jahr 2021 kein Anspruch auf staatliche Förderung zusteht (die JF berichtete). Zwar habe das Bundesverfassungsgericht die damalige Finanzierungspraxis als verfassungswidrig eingestuft und eine Benachteiligung der AfD festgestellt, daraus lasse sich jedoch kein rückwirkender Zahlungsanspruch ableiten. (rr)






