BERLIN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat Berichten zufolge die gesamte AfD als Rechtsextremismus-Verdachtsfall eingestuft. Behördenchef Thomas Haldenwang habe am Mittwoch allen Landesämtern mitgeteilt, daß der Schritt am 25. Februar erfolgt sei, berichtet der Tagesspiegel. Damit kann der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, darunter die Überwachung des E-Mail-Verkehrs oder das Einsetzen von V-Leuten. Davon ausgenommen seien vorerst Abgeordnete in Bund, Ländern und EU-Parlament sowie Kandidaten für die Wahlen in diesem Jahr.
Der Entscheidung vorausgegangen sei eine nochmalige Überarbeitung eines rund 1.000 Seiten langen Gutachtens, das bereits im Januar vorgelegen habe. Allerdings soll das Bundesinnenministerium aufgrund juristischer Risiken dafür kein grünes Licht gegeben haben. Die neue Fassung wurde nun offenbar abgesegnet.
Laut einem übereinstimmenden Bericht des Spiegels liefert das Gutachten Anhaltspunkte dafür, daß die AfD gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip im Grundgesetz verstoße. Maßgeblich für die Einstufung sei auch der Einfluß des formal aufgelösten „Flügels“ auf die Gesamtpartei. Hinzu kämen Verbindungen zu Organisationen wie der „Identitären Bewegung“, „Ein Prozent“ und dem „Institut für Staatspolitik“ sowie dem Compact-Magazin.
„Entscheidung des Verfassungsschutzes ist skandalös und politisch motiviert“
Mehrere hochrangige AfD-Politiker haben mit Kritik auf die Entscheidung reagiert. Parteichef Tino Chrupalla sagte: „Das Vorgehen des Verfassungsschutzes ist skandalös und weder juristisch noch verfassungsrechtlich haltbar. Es ist ein Eingriff in den freien Wettbewerb demokratischer Parteien mit staatlichen Mitteln.“ Die Behörde habe die Informationen über die Entscheidung bewußt an die Medien gegeben, „um auf diese Weise den demokratischen Parteienwettstreit zu Lasten der AfD zu beeinflussen“. Dies sei einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik.
AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel warf dem Verfassungsschutz auf Twitter vor, „rein politisch“ zu agieren. „Das ist angesichts der Wahlen in Land und Bund in diesem Jahr besonders bemerkenswert. Gegen die ungerechtfertigte Einstufung der AfD werden wir selbstverständlich juristisch vorgehen.“
Der #Verfassungsschutz agiert in der Frage der #AfD rein politisch. Das ist angesichts der Wahlen in Land und Bund in diesem Jahr besonders bemerkenswert. Gegen die ungerechtfertigte Einstufung der AfD werden wir selbstverständlich juristisch vorgehen.
— Alice Weidel (@Alice_Weidel) March 3, 2021
Der Landesvorsitzende der AfD in Mecklenburg-Vorpommer, Leif-Erik Holm, teilte mit: „Die Entscheidung des Verfassungsschutzes ist skandalös, politisch motiviert und ein Angriff auf die Demokratie in Deutschland. Es geht offenbar ausschließlich darum, im Superwahljahr 2021 kurz vor zwei wichtigen Landtagswahlen die größte Oppositionspartei und einen unliebsamen politischen Konkurrenten zu diffamieren und politisch zu beschädigen.“
Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der AfD-Hamburg, Dirk Nockemann: „Der Bundesverfassungsschutz unter dem CDU-Mitglied Thomas Haldenwang agiert eindeutig politisch motiviert. Diese politische Entscheidung ist juristisch höchst angreifbar, und wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.“ Diese „Instrumentalisierung des Geheimdienstes ist unerträglich und eine Gefahr für unsere Demokratie“.
Die Einstufung der gesamten AfD als Verdachtsfall sorgte auch parteiintern für Aufregung. Der abgesetzte Leiter der AfD-internen „Arbeitsgruppe Verfassungsschutz“, Roland Hartwig, schrieb auf Twitter mit Blick auf Parteichef Jörg Meuthen, der eine solche Entwicklung verhindern wollte: „Und nun, Herr Meuthen? Hatten Sie von diesem offenichtlich politische instrumentalisierten Verfassungsschutz wirklich etwas anderes erwartet?“
Verfassungsschutz gab vor Gericht Stillhaltezusage ab
Das BfV wollte auf Nachfrage der Medien die Entscheidung nicht bestätigen. Hintergrund sind Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln, mit denen die AfD gegen den Verfassungsschutz vorgehen will. Die Behörde hatte den Richtern versichert, eine eventuelle Bewertung der AfD als Verdachtsfall nicht publik zu machen, ehe die Eilverfahren beendet seien. Die Landesämter mußte Haldenwang den Berichten zufolge jedoch informieren.
Die AfD-Parteichefs Meuthen und Chrupalla wiesen in einer Stellungnahme am Mittwoch darauf hin, daß sich das Verwaltungsgericht Köln nun getäuscht sehen müsse. „Daß einzelne Medien bereits aus einem BfV-Gutachten zitieren, das das Bundesamt erst an diesem Montag in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat – und das der AfD selbst noch gar nicht vorliegt – zeigt, wie schnell streng vertrauliche Informationen aus dem BfV nach außen dringen – und wie wenig die Stillhaltezusage wert war, die das BfV im Eilverfahren dazu abgegeben hatte.“
Bereits früher waren mehrere Landesverbände der AfD als Verdachtsfälle eingestuft worden. Zuletzt geriet die AfD Sachsen ins Visier des Geheimdienstes. Auch in Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt wird die Oppositionspartei als Verdachtsfall beobachtet. (ls)