GELSENKIRCHEN. Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Gelsenkirchen hat mit Enttäuschung darauf reagiert, daß ihr Antrag zum Stopp des Prüfungsverfahrens zur Zulassung des Muezzinrufes in der Ruhrgebietsstadt abgelehnt wurde. „Bedauerlicherweise haben die Wortführer im Rat erneut das demokratische Rund mißbraucht. Dieses Thema hat schließlich großen Unmut in der Stadtgesellschaft hervorgebracht, insofern verdienen es die Gelsenkirchener, daß der Rat sich dieser Debatte nicht in Feigheit entzieht“, sagte die integrationspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Enxhi Seli-Zacharias. Zuvor hatten CDU, SPD und FDP den entsprechenden Antrag abgelehnt.
Anfang Februar hatten die Grünen gefordert, daß der islamische Gebetsruf während der Corona-Pandemie einmal täglich und danach einmal wöchentlich zum Freitagsgebet ertönen soll. Sie begründeten ihren Vorstoß damit, daß gerade ältere Moslems unter der Isolation durch die Schließung der Moscheen litten.
Die AfD betonte in ihrem Antrag dagegen, „der Ruf des Muezzins darf in Gelsenkirchen nicht zur Normalität gemacht werden. Allahu Akbar-Rufe haben auf unseren Straßen nichts zu suchen.“ Der Muezzinruf stelle eine Nötigung der Gelsenkirchener dar.
In Hessen braucht es für Muezzinruf keine Genehmigung
Seli-Zacharias warf der in Gelsenkirchen regierenden Großen Koalition aus SPD und CDU vor, von ihrem eigenen integrationspolitischen Versagen ablenken zu wollen. „Die völlig fehlgeleitete, realitätsferne und von sozialromantischem Wunschdenken geprägte Integrationspolitik der Sozialdemokraten hat schließlich in Gelsenkirchen Tür und Tor für die nachhaltige Etablierung von Parallel- beziehungsweise Gegengesellschaften geöffnet und diese sogar über Jahrzehnte hinweg politisch gefördert. Mich überrascht diese verzweifelte und devote Anbiederung an die muslimische Community seitens der etablierten Parteien im Superwahljahr 2021 nicht sonderlich.“
Auch in Hessen beschäftigt der Muezzinruf die Politik. Am Montag hatte die dortige schwarz-grüne hessische Landesregierung erklärt, der Muezzinruf bedürfe keiner Erlaubnis. Zur Begründung hieß es in der Antwort auf eine Große Anfrage der AfD-Landtagsfraktion, bei den für den islamischen Gebetsruf verwendeten Lautsprechern handele es sich um nicht genehmigungspflichtige Anlagen. (ag)