SCHWERIN. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, Personen noch schneller ihre Waffenerlaubnis zu entziehen, wenn sie als rechtsextrem eingestuft werden. „Es gibt immer noch zu viele Leute, die eigentlich keine Waffen zu Hause haben dürften“, beklagte Pegel gegenüber Zeit Online.
„Unsere Behörden müssen im Fall bewaffneter Rechtsextremisten künftig früher zugreifen. Auch die Justiz sollte die Meßlatte nicht unnötig hochhängen. Man darf nicht warten, bis es ganz konkrete Bedrohungen gibt.“ Wenn es beispielsweise erst zu einem schweren Unfall vor einer Schule kommen müsse, bevor man ein Tempo-30-Schild dort aufstelle, sei das den Bürgern auch nicht erklärbar, mahnte der frühere Verkehrsminister.
Er wolle die kommunalen Behörden daher auch „ermutigen, wie Pioniere neue Wege zu gehen und auszutesten, welche Möglichkeiten das Gesetz ihnen für den Waffenentzug gibt“. Dabei müßten solche Maßnahmen auch nicht immer rechtlich Bestand haben. „Das heißt auch, daß es okay ist, wenn sie vor Gericht mal scheitern. Wir müssen schon den Versuch als Erfolg begreifen.“
Aberkennung der Zuverlässigkeit
Seit längerem gehen die Behörden bereits mit großer Härte gegen Besitzer legaler Waffen vor, wenn diese als rechtsextrem oder als sogenannte Reichsbürger eingestuft werden. Dafür dürfen sie auch Erkundigungen bei den Verfassungsschutzämtern über Personen einholen, die eine Waffenbesitzkarte beantragen oder bereits besitzen.
Laut Waffengesetz müssen Waffenbesitzer oder Personen, die einen Jagdschein machen wollen, die Voraussetzungen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erfüllen. Verurteilungen wegen Straftaten können zur Aberkennung der Zuverlässigkeit und damit zum Entzug der Waffenbesitzkarte führen.
Seit einiger Zeit zählt hierzu auch die Einstufung als rechtsextrem oder rechtsextremer Verdachtsfall durch die Verfassungsschutzämter. In der Folge mehren sich die Fälle, bei denen beispielweise AfD-Mitgliedern die Waffenerlaubnis entzogen oder der Jagdschein verwehrt oder nicht mehr verlängert wird. (krk)