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Thüringen: Kein Ausschluß aus Beamtentum wegen AfD-Mitgliedschaft

Thüringen: Kein Ausschluß aus Beamtentum wegen AfD-Mitgliedschaft

Thüringen: Kein Ausschluß aus Beamtentum wegen AfD-Mitgliedschaft

AfD-Anhänger
AfD-Anhänger
AfD-Anhänger (Archivbild) Foto: picture alliance
Thüringen
 

Kein Ausschluß aus Beamtentum wegen AfD-Mitgliedschaft

Die Tätigkeit als AfD-Funktionär ist für den Landesvorsitzenden des Thüringer Beamtenbundes, Helmut Liebermann, kein Grund, einen Beamten aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen. „Die AfD-Mitgliedschaft alleine ist kein Hinderungsgrund, den Beamtenstatus nicht ausüben zu können.“ Unterdessen darf Björn Höcke hessischer Beamter bleiben.
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ERFURT. Die Tätigkeit als AfD-Funktionär ist für den Landesvorsitzenden des Thüringer Beamtenbundes, Helmut Liebermann, kein Grund, einen Beamten aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen. „Die AfD-Mitgliedschaft alleine ist kein Hinderungsgrund, den Beamtenstatus nicht ausüben zu können, solange es sich um eine Partei handelt, die zugelassen ist und nicht verboten ist“, sagte Liebermann am Dienstag dem MDR.

Die AfD sei weder als verfassungswidrig noch als verboten eingestuft. Allerdings empfiehlt Liebermann: „Wenn jemand in der AfD aktiv tätig ist – die Mitgliedschaft alleine ist unproblematisch – dann wäre es für ihn persönlich günstig, zu sagen: Ich setzte mich aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein, für den demokratischen Rechtsstaat. Und was zum Beispiel mein Vorsitzender sagt, davon distanziere ich mich.“

Anwalt hält Debatte für „rechtsstaatlich sehr bedenklich“

Mehrere Anhänger und Politiker des sogenannten Flügels werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Solange die AfD als gesamte Partei aber als verfassungskonform gilt, kann ein Beamter ausschließlich wegen seines Engagements in der Partei nicht aus dem öffentlichen Dienst ausgeschlossen werden, heißt es in dem Bericht. Zu einem ähnlichen Ergebnis war auch das Bundesinnenministerium im Frühjahr 2019 gekommen.

Der Rechtsanwalt Jens Stiehler aus Halle hält entsprechende Debatten darüber, ob AfD-Funktionäre aus dem Beamtentum ausgeschlossen werden sollen, für „rechtsstaatlich sehr bedenklich“. Bereits vor 50 Jahren sei durch den sogenannten Radikalenerlaß versucht worden, Mitglieder bestimmter Vereinigungen durch Regelanfragen beim Inlandsgeheimdienst von ihrem Beamtentum auszuschließen. Dieses Vorgehen sei aber als verfassungswidrig eingestuft worden.

Allerdings hätten Beamte auch die Pflicht, ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen, ergänzte der Jurist im Gespräch mit dem MDR. „Und sie müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.“ Erst wenn sich Einzelpersonen gegen diese Ordnung richteten, könne der Dienstherr eine Anfrage beim Verfassungsschutz stellen. Dies könne aber immer nur im Einzelfall und nie pauschal erfolgen.

Höcke darf Beamter in Hessen bleiben

Unterdessen wird der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke weiterhin als hessischer Beamter geführt. Solange Höckes Tätigkeit als Lehrer aufgrund seiner Abgeordnetentätigkeit ruhe, werde sich daran nichts ändern, zitierte die Frankfurter Rundschau den hessischen Kultusminister Alexander Lorz (CDU).

Höcke war vor seiner politischen Karriere als Lehrer an einer Gesamtschule im hessischen Bad Sooden-Allendorf in den Fächern Sport und Geschichte tätig. Zuletzt hatte SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil gefordert, Höcke dürfe nicht länger Beamter sein. (ls)

AfD-Anhänger (Archivbild) Foto: picture alliance
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