BERLIN. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg hat ihre Gemeinden aufgerufen, bei der Wahl des Vorstands künftig die politische Gesinnung der Kandidaten zu überprüfen. Sollten Mitglieder bestimmten rechten oder rechtsextremen Organisationen angehören oder „menschenfeindliches Verhalten“ an den Tag legen, seien sie von der Wahl zur Leitung der Kirchengemeinde (Gemeindekirchenrat, Ältestenamt) ausgeschlossen.
Nach einem Beschluß der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) vom Dienstag fällt hierunter beispielsweise die Mitgliedschaft in der NPD, dem III. Weg oder in der Identitären Bewegung. Auch sogenannte Reichsbürger sind von dem Beschluß betroffen.
Kuchenbacken als Ausschlußkriterium
Um die Befähigung zum Ältestenamt zu verlieren, muß man laut einer Handreichung der Evangelischen Kirche jedoch nicht zwingend Mitglied in einer der Organisationen sein. Es reicht auch, diese zu unterstützen, beispielsweise „durch das Bereitstellen von privaten Veranstaltungsräumen, Kuchenbacken für Parteiveranstaltungen, Spenden, usw.“ Das bloße Mitlaufen bei einer Demonstration von Pegida oder einer „asylfeindlichen Initiative“ hingegen führt noch nicht zum Ausschluß von der Wahl.
Das gleiche gilt für die Mitgliedschaft in der AfD. Aus deren Wahlprogrammen lasse sich eine Verfolgung menschenfeindlicher Ziele nicht belegen. Anders sei dies bei Äußerungen von Entscheidungsträgern der Partei. Diese seien zum Teil als menschenfeindlich einzuordnen. Dennoch könne daraus nicht abgeleitet werden, daß die gesamte AfD menschenfeindliche Ziele verfolge. Daher seien ihre Mitglieder und Unterstützer nicht automatisch von der Wahl zum Ältestenamt ausgeschlossen.
Laut der Handreichung soll der Gemeindekirchenrat vor der Wahl alles, was gegen die Zulassung eines Kandidaten spricht, „gut dokumentieren“. Bestehen Zweifel, soll sich der Gemeindekirchenrat an den „Beauftragten der EKBO zum Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ wenden. Dieser werde die Angelegenheit dann prüfen und ein Votum abgeben. (krk)