Es gebe kein öffentliches Interesse, das die Strafverfolgung nötig machen würde: Mit dieser Begründung hat eine Bremer Staatsanwältin Linksextremisten ziehen lassen, die im September den Bus einer christlichen Kirchengemeinde anderthalb Stunden durch eine Blockade aufgehalten und dabei christenfeindliche Parolen gerufen hatten. Ein laufendes Strafverfahren wurde kürzlich wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt, wie die JUNGE FREIHEIT am Mittwoch berichtete.
Die Kirchengemeinde hatte sich an jenem Tag im vergangenen Jahr zum „Marsch für das Leben“ in Berlin aufmachen wollen, um für das Lebensrecht ungeborener Kinder zu demonstrieren. Durch die Blockade verpasste sie den Beginn der Veranstaltung. Anschließend erstattete der Vorstand Anzeige, unter anderem wegen Nötigung. Doch die Staatsanwaltschaft sah erstens die mögliche Schuld als gering an und verneinte zweitens ein zwingendes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, wie sie der Gemeinde mitteilte.
Es droht die nächste Blockade-Aktion
Damit bezieht sie sich auf in der Strafprozessordnung festgelegte Voraussetzungen für ein „Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit“. Hintergedanke der Norm ist es, die Staatsanwaltschaft von unwichtigen Verfahren zu entlasten. Doch im konkreten Fall beweisen die Strafverfolger mit ihrer Entscheidung eine ziemlich schiefe Perspektive. Denn die Tat war nicht harmlos: Wer Christen an der Ausübung ihres Glaubens hindert, sollte schwer bestraft werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass die St.-Martini-Gemeinde aufgrund ihrer konservativ-christlichen Ausrichtung schon in der Vergangenheit immer wieder ins Visier Linksextremer geraten ist: Diese haben zum Beispiel Farbanschläge verübt und auch im vorvergangenen Jahr bereits einen Bus auf dem Weg zum „Marsch für das Leben“ blockiert. Dass es im kommenden September vor dem nächsten Marsch zu einer weiteren Blockade und Nötigung der Martini-Gemeinde kommt, ist daher ziemlich wahrscheinlich. Eine strafrechtliche Verfolgung der Blockierer vom vergangenen Jahr wäre demnach auch deswegen dringend nötig, um die Linken von einer Wiederholung der Aktion abzuschrecken.

Gegen den Pastor ging die Staatsanwaltschaft rabiat vor
Ein zusätzliches Geschmäckle bekommt die Entscheidung dadurch, dass dieselbe Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit bereits gezeigt hat, wie hartnäckig sie sein kann, wenn sie nur will – und zwar, als es gegen die Martini-Gemeinde selbst ging: Nicht nur hatten die Strafverfolger 2020 deren Pastor Olaf Latzel wegen angeblicher „Volksverhetzung“ angeklagt, weil der auf biblischer Grundlage klare Worte zur Regenbogenpropaganda und praktizierter Homosexualität gefunden hatte.
Sie gingen auch in Revision, als Latzel 2022 in zweiter Instanz freigesprochen wurde, und scheuten damit weder Kosten noch Mühen, um ein Exempel an einem prominenten Christen zu statuieren. Die Juristen David Wengenroth und Felix Böllmann (hier im JF-Interview) sprechen in einem 2025 erschienenen Buch mit Blick auf diesen Fall von einem „Rufmord mithilfe der Justiz“.
Die jetzige Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen die Bus-Blockierer einzustellen, reicht damit in ihrer Bedeutung über trockene Juristerei hinaus. Es geht um die Frage, wie neutral die Strafverfolger eigentlich arbeiten. Am Ende kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass ihnen die Angelegenheit auch deswegen nicht allzu wichtig ist, weil die Opfer – konservative Christen – bei ihnen sowieso nicht wohlgelitten sind. Eine bedenkliche Entwicklung.







