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Bundestag: AfD wirft Claudia Roth „offenen Rechtsbruch“ vor

Bundestag: AfD wirft Claudia Roth „offenen Rechtsbruch“ vor

Bundestag: AfD wirft Claudia Roth „offenen Rechtsbruch“ vor

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Claudia Roth: „Wir sind der Meinung, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist“ Foto: picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa
Bundestag
 

AfD wirft Claudia Roth „offenen Rechtsbruch“ vor

Bei einer nächtlichen Plenarsitzung im Bundestag will die AfD die Beschlußfähigkeit per Hammelsprung feststellen lassen. Zu diesem Zeitpunkt sind deutlich weniger als die Hälfte der Parlamentarier anwesend. Der Antrag jedoch wird von Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) abgelehnt. Die AfD spricht nun von einem „offenen Rechtsbruch“.
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BERLIN. Die stellvertretende AfD-Fraktionschefin Beatrix von Storch hat Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth „offenen Rechtsbruch“ vorgeworfen. Hintergrund ist die Ablehnung eines Antrags der AfD, der die Beschlußfähigkeit des Bundestags per Hammelsprung feststellen lassen wollte.

Roth, die die Bundestagssitzung am frühen Freitag morgen um 1:30 Uhr leitete, widersprach dem Geschäftsordnungsantrag der AfD-Fraktion. „Wir haben hier oben miteinander diskutiert, wir sind der Meinung, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist“, erklärte die Grünen-Politikerin. Auf der Videoaufzeichnung des Bundestags ist aber zu erkennen, daß zu diesem Zeitpunkt, deutlich weniger als die Hälfte der Parlamentarier anwesend war. „So werden hier Gesetze durchgeboxt“, twitterte von Storch.

„Die AfD-Fraktion prüft nun rechtliche Schritte“, teilte Fraktionsvorsitzende Alice Weidel mit. „Die Verweigerung der Feststellung der Beschlußfähigkeit ist ein glatter Rechtsbruch, mit dem Frau Roth das Ansehen des Parlaments und das Vertrauen der Bürger in die Institution Bundestag nachhaltig beschädigt“, kritisierte auch der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Jürgen Braun. „Wichtige Gesetze werden auch gegen die geltenden Regeln durchgepeitscht.“

ab Minute 12:00

Beschlußfähigkeit kann angezweifelt werden

„Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist“, heißt es in Paragraph 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestags. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden.

„Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen“, heißt es in der Geschäftsordnung. Mit einem Hammelsprung, bei dem die Abgeordneten den Saal verlassen und anschließend durch verschiedene Türen wieder zurückkehren, kann die Zahl der anwesenden Parlamentarier exakt festgestellt werden. (ha)

Claudia Roth: „Wir sind der Meinung, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist“ Foto: picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa
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