BERLIN. Im Streit um den Zugang der Polizei zu Flüchtlingsunterkünften bei Abschiebungen ist Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) gegenüber der Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) eingeknickt. Demnach dürfen Polizisten bei Abschiebungen erst in die Heime, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß vorliegt, berichtet der Tagesspiegel unter Berufung auf eine schriftliche Anweisung der Innenverwaltung.
Die Juristen der Sozialverwaltung betrachteten Asylunterkünfte als Wohnungen, die unter dem Schutz des Grundgesetzes vor staatlichen Eingriffen geschützt seien. Demnach benötigten Polizisten einen Durchsuchungsbeschluß, wenn sie abgelehnte Asylbewerber zur Abschiebung abholen sollten. In der vergangenen Woche hatte es in der rot-rot-grünen Koalition Berlins darüber Streit zwischen Breitenbach und Geisel gegeben, der ihr einen Eingriff in sein Ressort vorwarf.
Nun solle die Polizei sich bei Abschiebungen zurückhalten. „Ein Betreten von Wohnungen oder Wohn- und Schlafräumen durch Polizeikräfte bei Direktabschiebungen soll nicht gegen den Willen der jeweiligen Bewohnenden erfolgen“, weise die Innenverwaltung die Beamten an. Zudem dürften Polizisten die „nicht öffentlich zugänglichen Gemeinschaftsräume“ der Unterkünfte nicht ohne die Zustimmung der Betreiber betreten. Bis zu einer Klärung der Auseinandersetzung zwischen Sozial- und Innenverwaltung werde die Neuregelung in Kraft bleiben.
Hälfte der Abschiebungen scheitert
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte die Berliner Landesregierung. Die Beamten vollstreckten Abschiebungen im Rahmen der Amtshilfe, sagte GdP-Sprecher Benjamin Jendro. Dafür verdienten sie klare Richtlinien. Er erinnerte daran, daß schon jetzt mehr als die Hälfte der angeordneten Abschiebungen scheiterten, da die Betroffenen abtauchten, Krankheiten vortäuschten oder Widerstand leisteten.
Allein in Berlin leben derzeit mehr als 12.000 ausreisepflichtige Ausländer. Im vergangenen Jahr schoben die Behörden 1.182 Personen aus der Hauptstadt ab. (ag)