BERLIN. Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek hält das aktuelle Vorgehen einiger Verfassungsschutzämter im Fall der AfD für „höchst problematisch“. Daß der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit bereits darüber informiere, daß es ein Vorprüfungsverfahren gegen die AfD gebe, obwohl dessen Ergebnis noch offen sei, sei wohl nicht vom Auftrag der Behörde gedeckt, sagte Murswiek der JUNGEN FREIHEIT.
Schon die öffentliche Mitteilung der Vorprüfung sei geeignet, eine Partei zu diskreditieren und greife in ihre Rechte ein. „Der Verfassungsschutz hat zwar das Recht und die Aufgabe zur Öffentlichkeitsarbeit, ich habe aber große Zweifel, daß das Bekanntmachen des Vorprüfungsverfahrens gegen die AfD von seinen Befugnissen gedeckt ist“, gab Murswiek zu bedenken.
Allerdings biete das Verhalten des Verfassungsschutzes der AfD auch die Chance, noch rechtzeitig reagieren zu können. „Daß der Verfassungsschutz öffentlich mitteilt, daß er prüfen will, verschafft der AfD die Möglichkeit, intern gegenzusteuern, wo problematische Äußerungen und Verhaltensweisen erkannt werden und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen gegen Mitglieder zu ergreifen, die keine Einsicht zeigen.“
AfD kritisiert Thüringer Amtschef Kramer
In der Regel informiere der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit nicht über ein Prüfverfahren, sondern frühestens, wenn die Entscheidung gefallen sei, daß eine Organisation, Gruppe oder Partei zum Beobachtungsobjekt werde.
Unterdessen hat die Thüringer AfD den dortigen Landesverfassungsschutz sowie dessen Präsidenten Stephan Kramer scharf kritisiert. Das Vorgehen der Behörde sei ein Angriff auf die politische Opposition, sagte Fraktions- und Landeschef Björn Höcke am Wochenende auf dem Landesparteitag in Arnstedt laut Zeit-Online. Präsident Kramer warf er zudem Amtsmißbrauch vor. Der Verfassungsschutz sei ein „Herrschaftssicherungsinstrument des Establishments“.
Zuvor hatte bereits Landessprecher Steffan Möller Kramer attackiert. „Wie in der DDR wird der Geheimdienst im rot-rot-grün regierten Thüringen zum politischen Einsatz gegen die gefürchtete Opposition mißbraucht.“
Entscheidung bis Jahresende
Kramer hatte im Spiegel die AfD vor der Wahl Höckes als Spitzenkandidat zur Landtagswahl im kommenden Jahr gewarnt. Der Thüringer Verfassungsschutz prüft derzeit eine mögliche Beobachtung der AfD. Das Ergebnis sei noch offen, sagte Kramer dem Magazin. Aber: „Wenn die AfD Björn Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sie sich zu dem, was er sagt. Damit würde die Partei zementieren, wo sie steht.“ Dennoch wurde Höcke am Sonntag mit 84,4 Prozent zum Spitzenkandidat der AfD gewählt.
Wie der Verfassungsschutz Thüringen die Nominierung Höckes bewertet, welchen Einfluß dies auf das Prüfungsverfahren haben könnte und welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse sie über den AfD-Landeschef hat, wollte die Behörde auf Anfrage der JF nicht mitteilen. „Aus grundsätzlichen Erwägungen sind Stellungnahmen zu Fragen oder Sachverhalten, die interne Prüfverfahren des Thüringer Verfassungsschutzes berühren, nicht möglich“, sagte eine Sprecherin des Landesamts.
Wie der Spiegel berichtet, haben mittlerweile 13 Landesverfassungsschutzämter Dossiers über die AfD an das Bundesamt für Verfassungsschutz geschickt. Laut dem Vizepräsidenten der Behörde, Thomas Haldenwang, solle bis Ende des Jahres entschieden werden, ob die AfD ganz oder in Teilen oder gar nicht beobachtet wird. Zuvor treffen sich im November sämtliche Amtsleiter, um über die Materialsammlung zu diskutieren.
Eine der Hauptfragen, mit denen sich die Verfassungsschutzämter in der Bewertung der AfD beschäftigen, ist das Verhältnis der Partei zur Identitären Bewegung (IB) Deutschlands. Diese wird vom Verfassungsschutz aufgrund von „Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ beobachtet. Wegen personeller Verbindungen zur IB sind mittlerweile die Landesverbände der Jungen Alternative (JA) in Niedersachsen und Bremen ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. (krk)