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Tunesier wehrt sich mit Klage: Nach Abschiebestopp: Asylantrag von Terrorverdächtigen abgelehnt

Tunesier wehrt sich mit Klage: Nach Abschiebestopp: Asylantrag von Terrorverdächtigen abgelehnt

Tunesier wehrt sich mit Klage: Nach Abschiebestopp: Asylantrag von Terrorverdächtigen abgelehnt

Flughafen Frankfurt
Flughafen Frankfurt
Flughafen Frankfurt: Von dort sollte der Terrorverdächtige abgeschoben werden Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
Tunesier wehrt sich mit Klage
 

Nach Abschiebestopp: Asylantrag von Terrorverdächtigen abgelehnt

Nach seiner in letzter Minute gescheiterten Abschiebung hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Asylantrag des terrorverdächtigen Tunesiers Haykel S. abgelehnt. Gegen den 36jährigen wird in Deutschland und Tunesien wegen Terrorverdachts ermittelt.
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FRANKFURT/MAIN. Nach der in letzter Minute gescheiterten Abschiebung hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Asylantrag des terrorverdächtigen Tunesiers Haykel S. abgelehnt. Die Behörde wies den Antrag bereits am Freitag als unbegründet zurück, teilte sie am Dienstag mit. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk berichtet, der 36 Jahre alte Tunesier habe bereits Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht.

Gegen Haykel S. wird in Deutschland und Tunesien wegen Terrorverdachts ermittelt. Die geplante Abschiebung des Mannes war am Mittwoch abend nur wenige Minuten vor seiner Ausweisung auf dem Rollfeld des Frankfurter Flughafens gestoppt worden, weil er Asyl beantragt hatte. Der Terrorverdächtige war laut Generalstaatsanwaltschaft aus der startbereiten Maschine geholt worden.

Tunesier soll an Terroranschlag beteiligt gewesen sein

Der 36jährige begründete seinen Asylantrag damit, in Tunesien drohe ihm die Todesstrafe. Die Behörden seines Heimatlandes gehen davon aus, daß der Tunesier an dem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis im März 2015 mit mehr als 20 getöteten Touristen beteiligt war.

Er war im Februar bei einer Anti-Terror-Razzia in Frankfurt-Griesheim festgenommen worden. Solange eine Entscheidung über die Klage des Tunesiers aussteht, darf er in Deutschland bleiben. (ls)

Flughafen Frankfurt: Von dort sollte der Terrorverdächtige abgeschoben werden Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
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