WIEN. Der österreichische Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer (FPÖ) hat sich gegen eine Wiedereinführung der Todesstrafe ausgesprochen. Er sei strikt gegen die Todesstrafe, sagte Hofer am Donnerstag.
Zuvor war Hofer von der Nachrichtenagentur APA gefragt worden, ob er als Präsident Volksabstimmungen zulassen würde, die der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen. Als Beispiel nannte die Presseagentur dabei die Wiedereinführung der Todesstrafe.
„Todesstrafe nicht mit unseren Werten vereinbar ist“
Er könne zwar eine solche Abstimmung nicht ausschließen, antwortete Hofer, betonte aber: „Ich bin davon überzeugt, daß die Menschen ein gutes Gespür dafür haben, welche Themen für direktdemokratische Abstimmungen geeignet sind, und daß die Wiedereinführung der Todesstrafe nicht mit unseren Werten vereinbar ist.“
Aus dieser Antwort machten zahlreiche Medien dann die Behauptung, Hofer halte eine Abstimmung über die Todesstrafe für möglich (heute.at), schließe eine solche Abstimmung nicht aus (Der Standard, Kurier) sowie „Rechtspopulist Hofer verzettelt sich bei der Frage zur Todesstrafe“ (Die Welt).
Hoppla! FPÖ-Präsident.kandidat Hofer schließt Abstimmung über Todesstrafe nicht aus, @vanderbellen sagt klar Nein https://t.co/eGzDV5gOkg
— Thomas Mayer (@TomMayerEuropa) December 1, 2016
Der Standard-Redakteur Thomas Mayer schrieb auf Twitter: Hofer befinde sich in der Frage zur Todesstrafe auf einer Linie mit dem türkischen Präsidenten Erdogan. Beide wollten das Volk über eine Wiedereinführung abstimmen lassen. Nachdem Mayer von zahlreichen Kommentatoren darauf hingewiesen wurde, daß Hofer etwas ganz anderes gesagt hatte, rechtfertigte sich Mayer mit der Begründung, wenn FPÖ-Kandidat in der Frage nicht „herumgeredet“ hätte, gäbe es gar keine Aufregung.
Weil viele Medien Hofers Aussage umgedeutet hatten, sah sich dieser im Verlauf des Donnerstags zu einer Klarstellung gezwungen. Gegenüber APA erläuterte er: „Aus dem Umstand, daß ich die Todesstrafe als nicht mit unseren Werten vereinbar erachte, folgt, daß ich eine solche Volksabstimmung strikt ablehne.“
Gleichzeitig ergänzte Hofer: „Die Kompetenz, diese im völlig unwahrscheinlichen Fall der Ansetzung durch das Parlament nicht zuzulassen beziehungsweise zu verhindern, habe ich jedoch als Bundespräsident nicht. Ich würde mich jedoch in einer politischen Debatte vehement dagegen aussprechen.“ (krk)