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AfD-Richtungsstreit: Parteienrechtler hält Mitgliederentscheid für unzulässig

AfD-Richtungsstreit: Parteienrechtler hält Mitgliederentscheid für unzulässig

AfD-Richtungsstreit: Parteienrechtler hält Mitgliederentscheid für unzulässig

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Wohin steuert die AfD? Foto: picture alliance/Becker&Bredel
AfD-Richtungsstreit
 

Parteienrechtler hält Mitgliederentscheid für unzulässig

Der Staatsrechtler Hans-Herbert von Arnim hat den geplanten Mitgliederentscheid der AfD über den künftigen Kurs der Partei für rechtlich unzulässig erklärt. Eine solche Abstimmung über programmatische Fragen sei laut Satzung der AfD und dem Parteiengesetz verboten.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

BERLIN. Der Staatsrechtler Hans-Herbert von Arnim hat den geplanten Mitgliederentscheid der AfD über den künftigen Kurs der Partei für rechtlich unzulässig erklärt. Die Bundessatzung der AfD verbiete einen Mitgliederentscheid über programmatische Aussagen, schrieb von Arnim in einem Gutachten im Auftrag des sächsischen Landesverbands der AfD, das der JUNGEN FREIHIET vorliegt.

Auch verstoße der Mitgliederentscheid gegen das Parteiengesetz. Dieses schließe ein solches Vorhaben über programmatische Fragen aus. „Es widerspricht demokratischen Grundsätzen, über mehrere inhaltlich unterschiedliche Thesen in ein und demselben Mitgliederentscheid mit ‘Ja’ oder ‘Nein’ abstimmen zu lassen“, argumentierte der Parteienrechtler.

Zwar war der Staatsrechtler Jörn Ipsen in einem Gutachten für den Bundesvorstand der AfD zu dem Ergebnis gekommen, daß der Mitgliederentscheid zulässig sei, dem aber widersprach von Arnim. Ipsen verkenne, daß durch programmatische Mitgliederentscheide „die durch Gesetz gewährleistete Zuständigkeit des Parteitags, welche aufgrund der ausdrücklichen Satzungsbestimmung des Paragraphen 20 Abs. 1 gerade auch Mitgliederentscheide zu achten haben“, verletze und das damit gewährleistete Willensbildungsverfahren nicht eingehalten werde.

Entscheid läuft seit Anfang der Woche

AfD-Mitgliederentscheid Foto: JF
AfD-Mitgliederentscheid Foto: JF

Der Mitgliederentscheid wurde Anfang der Woche verschickt. Die Fragen zu dem zweiseitigen Text sind in sieben Kapitel aufgeteilt, über die einzeln abgestimmt wird. Bislang sollte über das Papier im Block abgestimmt werden. Auf einem eigens angefertigten Stimmzettel, der an alle Parteimitglieder der AfD verschickt wurde, sind die einzelnen Thesen zusammengefaßt wiedergegeben.

So findet sich die Passage, die AfD-Mitgliedern Fundamentalkritik an den Zuständen in Deutschland verbieten soll, unter der Überschrift „Bekenntnis zur freilich-demokratischen Grundordnung“. Die Absage an ein Bündnis mit Geert Wilders’ Freiheitspartei ist mit den Worten „Bekenntnis zu sachorientierter Politik“ zusammengefaßt. Es ist nur möglich mit „Ja“ oder „Nein“ zu antworten, oder sich zu enthalten. (krk)

Wohin steuert die AfD? Foto: picture alliance/Becker&Bredel
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