BERLIN. Das deutsche Jugendstrafrecht soll eine erweiterte Sanktionsmöglichkeit für Jugendrichter erhalten, den so genannten Warnschußarrest. Eine entsprechende Gesetzesvorlage des Bundeskabinetts wollen die Regierungsparteien in den Bundestag einbringen.
„Mit der heute auf den Weg gebrachten Reform des Jugendstrafrechts verstärken wir den Kampf gegen Gewalt und Kriminalität von Jugendlichen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktionen, Andrea Voßhoff (CDU). Die neue Maßnahme werde „eine konsequente Reaktion auf schwere Straftagen junger Täter ermöglichen“.
Konsequenzen bereits zu Beginn einer Verbrecherkarriere
Rechtsexperten fordern seit langem die Möglichkeit, jugendliche Straftäter bereits zu Beginn einer sich abzeichnenden kriminellen Laufbahn zu kurzen Haftstrafen verurteilen zu können. So konnte der Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch mit seinem harten Vorgehen gegen Intensivtäter gute Erfolge vorweisen, bevor er von der damaligen Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) kaltgestellt wurde.
Eine weitere wichtige Neuerung im Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus eine Anhebung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht von bisher zehn auf fünfzehn Jahre vor. (FA)