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Urteil: Keine Steuergelder mehr für parteinahe Jugendorganisationen

Urteil: Keine Steuergelder mehr für parteinahe Jugendorganisationen

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Urteil
 

Keine Steuergelder mehr für parteinahe Jugendorganisationen

Die finanzielle Unterstützung von parteinahen Jugendorganisationen aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums ist rechtswidrig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und wies damit eine Klage der Linksjugend „Solid“ ab.
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Urteil mit Konsequenzen: Gericht stoppt Zahlungen an Jugendorganisationen Foto: Thorben Wengert/pixelio.de

BERLIN. Die finanzielle Unterstützung von parteinahen Jugendorganisationen aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums ist rechtswidrig. Dies entschied am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und wies damit eine Klage der Linksjugend „Solid“ ab.

Diese war vor Gericht gezogen, nachdem die Bundesregierung sie von der Förderung ausgeschlossen hatte. Die Jugendorganisationen von Union und SPD hatten dagegen allein 2006 jeweils 300.000 Euro erhalten. Der Nachwuchs der Liberalen und Grünen je 100.000.

Linksjugend wollte 300.000 Euro

Die Richter urteilten nun, es habe keine ausreichende gesetzliche Grundlage für Zahlungen in diesem Umfang gegeben. Bei parteinahen Organisationen reiche ein einfaches Haushaltsgesetz des Bundes nicht aus. Das Urteil ließ jedoch offen, ob die Linksjugend verfassungskonforme Ziele verfolge. Die Nachwuchsgruppierung der Linkspartei hatte in der Vergangenheit zum Umsturz der bestehenden Verhältnisse aufgerufen. Wie Grüne Jugend und Jusos hatte sie zudem mehrfach zur Verhinderung genehmigter Demonstrationen aufgerufen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor noch geurteilt, das Familienministerium müsse den Antrag der Linksjugend aus dem Jahr 2006 erneut prüfen. Die Linksjugend besteht auf Nachzahlungen von über 300.000 Euro für die vergangenen Jahre.

Die Junge Union wies die Kritik einer zu starken Nähe zur Mutterpartei bereits zurück. „Wir sind inhaltlich, organisatorisch und räumlich vollständig von der Union getrennt“, betonte Bundesschatzmeister Ansgar Focke gegenüber der Frankfurter Rundschau. (ho)

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