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Termin für ESM-Entscheidung: Gauweilers Eilantrag bleibt wirkungslos

Termin für ESM-Entscheidung: Gauweilers Eilantrag bleibt wirkungslos

Termin für ESM-Entscheidung: Gauweilers Eilantrag bleibt wirkungslos

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Termin für ESM-Entscheidung
 

Gauweilers Eilantrag bleibt wirkungslos

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler ist mit seinem Eilantrag gegen die ESM-Entscheidung des Verfassungsgerichtes vorerst gescheitert. Gauweiler hatte gefordert, das Urteil zu Eurorettungsschirm und Fiskalpakt zu verschieben. Der für den 12. September angesetzte Termin zur Verkündung bleibe bestehen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Gründe nannte es dabei keine.
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Peter Gauweiler: Eilantrag gescheitert Foto: Harald Bischoff/Wikimedia Lizenz: https://bit.ly/EAMLj

KARLSRUHE. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler ist mit seinem Eilantrag gegen die geplante ESM-Entscheidung des Verfassungsgerichtes vorerst gescheitert. Gauweiler hatte gefordert, das Urteil zu Eurorettungsschirm und Fiskalpakt zu verschieben. Der für den 12. September angesetzte Termin zur Verkündung bleibe bestehen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Gründe nannte es dabei keine.

Gauweiler hatte vom Verfassungsgericht verlangt, die Entscheidung über den ESM so lange auszusetzen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Ankündigung, unbegrenzt Staatsanleihen von angeschlagenen Euro-Staaten aufzukaufen, zurückgenommen habe. Der CSU-Politiker hatte argumentiert, die EZB werde dadurch selbst zum Rettungsschirm ohne parlamentarische Kontrolle.

Zudem sei durch die EZB-Entscheidung eine völlig neue Situation entstanden, die eine Entscheidung zum Rettungsschirm hinfällig mache. Das Bundesverfassungsgericht wird nun wie geplant am Mittwoch über die Vereinbarkeit von ESM-Vertrag und Fiskalpakt mit dem Grundgesetz entscheiden. (ho)

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