LONDON. Die britische Regierung hat ein Gesetz zur Reform der Menschenrechte im Vereinigten Königreich vorgestellt. „Der Gesetzentwurf wird typisch britische Rechtsbestände wie Redefreiheit und Geschworenengerichte schützen und mit Hilfe einer guten Portion gesunden Menschenverstandes ihren Mißbrauch verhindern“, erläuterte der britische Justizminister Dominic Raab das Gesetzesvorhaben am Dienstag laut BBC.
Mit der Initiative will die Regierung den Human Rights Act von 1998 abändern. Dieser hatte alle sich in Großbritannien aufhaltenden Menschen mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet – etwa dem auf einen fairen Gerichtsprozeß, dem auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder auch dem auf Schutz vor Diskriminierung.
Kriminelle verhindern eigene Abschiebung durch Menschenrechtsklage
Angaben des Justizministeriums zufolge werden sieben von zehn erfolgreichen Menschenrechtsklagen in Großbritannien von Ausländern erhoben, die damit ihre Ausweisung verhindern. Mit der Gesetzesänderung will die die Regierung nach eigener Aussage „fadenscheinige Menschenrechtsansprüche“ ausschließen.
Raab zeigte sich zuversichtlich, das Gesetz werde „woken Umtrieben und politischer Korrektheit“ entgegenwirken und die Abschiebung krimineller Ausländer beschleunigen.
Juristen kritisieren Gesetzesentwurf
Juristen sehen die Gesetzesankündigung teilweise mit Skepsis. So warnte etwa die Präsidentin der britischen Gesellschaft für Recht, Stephanie Boyce, die Regierung davor, Änderungen am Human Rights Act auf der Basis politischer Rhetorik zu unternehmen. Die Befugnisse, die die Regierung einzuführen vorgebe, existierten in den meisten Fällen bereits. „Britische Richter sprechen britisches Recht nach britischen Gesetzen. Gerichte im Vereinigten Königreich folgen nicht einfach der Rechtsprechung des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs.“
Mit dem Human Rights Act übernahm das Vereinigte Königreich alle in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegten Menschenrechte. Vor allem konservative Politiker haben schon seit Längerem an dem Gesetzeswerk moniert, es erlaube den Richtern am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, Recht in Großbritannien zu sprechen. (fw)