BERLIN. Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich gegen eine Erhöhung der Rundfunkgebühr ausgesprochen. „Nach umfangreichen Diskussionen unter den Ländern bleiben die Beiträge für Bürgerinnen und Bürger und Betriebe stabil. Das ist gut“, sagte Brandenburgs frisch wiedergewählter Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).
Er kündigte an, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab 2027 grundsätzlich neu ordnen zu wollen. „Sofern nötig können die Rücklagen der Anstalten genutzt werden, um Finanzierungsdefizite in den nächsten Jahren auszugleichen“, hieß es aus Brandenburg. „Ich erwarte, daß sich ARD, ZDF und das Deutschlandradio noch mehr anstrengen und die heute schon möglichen Einspar- und Strukturoptimierungsmöglichkeiten nutzen“, unterstrich Woidke.
Länder klagen bereits in Karlsruhe
Zu Einsparungen sind die GEZ-Sender allerdings nicht bereit. Sie klagen bereits vor dem Bundesverfassungsgericht, um eine Erhöhung der Gebühren zu erzwingen und verlangen eine Anhebung von derzeit 18,36 Euro im Monat auf 18,94 Euro. Dies hatte zuvor die sogenannte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten gefordert. Die Sender behaupten, daß die Bundesländer, die einer Erhöhung zustimmen müßten, eng an diese Vorgabe gebunden seien.
„Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung“, rechtfertige etwa ZDF-Intendant Norbert Himmler die Klage in Karlsruhe. ARD-Chef Kai Gniffke sagte: „Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit.“
Warum diese Unabhängigkeit mit Einnahmen von zuletzt mehr als neun Milliarden Euro im Jahr nicht gewährleistet werden könne, sagt Gniffke – der 2023 ein Gehalt von fast 400.000 Euro bezog – nicht. Gniffke und die meisten anderen Intendanten der ARD-Sender verdienen mehr als der US-Präsident oder der UN-Generalsekretär.
Bundesverfassungsgericht entschied bereits einmal in der Frage
Bereits in der Vergangenheit waren die Sender vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. 2021 entschieden die Karlsruher Richter zugunsten der Sender. Zuvor hatte sich der Landtag von Sachsen-Anhalt durch gemeinsame Stimmen von AfD und CDU gegen die Beitragssteigerung gestellt.
Der Erste Senat des Gerichts rügte daraufhin das Bundesland. Laut Verfassungsrecht bestehe „eine staatliche Handlungspflicht in Bezug auf die Gewährleistung der funktionsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, mit der ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch korrespondiert“. Anders gesagt: Die Beitragserhöhung hat Verfassungsrang.
Gerade in Zeiten „von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News“ und Deep Fakes böten öffentlich-rechtliche Medien „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund“ rückten, urteilten die Richter damals. (ho)