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Mißbrauch von Rundfunkbeiträgen: Der RBB – Ein teurer Selbstbedienungsladen

Mißbrauch von Rundfunkbeiträgen: Der RBB – Ein teurer Selbstbedienungsladen

Mißbrauch von Rundfunkbeiträgen: Der RBB – Ein teurer Selbstbedienungsladen

Die juristische Direktorin des RBB, Susann Lange (rechts) bei einer Sitzung im August.
Die juristische Direktorin des RBB, Susann Lange (rechts) bei einer Sitzung im August.
Die juristische Direktorin des RBB, Susann Lange (rechts) bei einer Sitzung im August. Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen
Mißbrauch von Rundfunkbeiträgen
 

Der RBB – Ein teurer Selbstbedienungsladen

RBB-Skandale ohne Ende: Für die juristische Direktorin müssen die Gebührenzahler bis zum Tod astronomische Summen aufbringen – danach an ihre Ehefrau, die RBB-Verwaltungsdirektorin.
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BERLIN. Ein neuer Skandal beim RBB erschüttert die ARD. Die juristische Direktorin Susann Lange verfügt über einen Gehalts- und Ruhegeld-Vertrag, der ihr selbst bei sofortiger Entlassung 106.000 Euro im Jahr garantiert. Das ist die Hälfte ihrer aktuellen Bezüge. Mit 212.000 Euro verdient die 50jährige mehr als die Regierende Bürgermeisterin.

Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Untreue gegen die Sender-Verantwortlichen. Lange wurde freigestellt – bei vollen Bezügen.

Sie ist die Ehefrau der RBB-Verwaltungsdirektorin Sylvie Deléglise. Diese war an der Ausarbeitung des skandalösen Bonussystems für die Führungsriege beteiligt. Im Todesfall Susann Langes wird sie gleich noch mit versorgt. Sie würde 60 Prozent Witwengeld bekommen. Getraut worden war das Paar von der langjährigen Vorsitzenden des RBB-Rundfunkrates, Friederike von Kirchbach. Diese sollte eigentlich die Sendeleitung kontrollieren. Inzwischen ist die Pfarrerin zurückgetreten.

RBB-Versorgung über den Tod hinaus

Geschlossen hat Lange den Rundum-Sorglos-Vertrag mit Ex-Intendantin Patricia Schlesinger vor zwei Jahren. Reporter des Senders haben ihn nun enthüllt. Allein für das Gehalt benötigt die öffentlich-rechtliche Anstalt jeden Monat 962 Zwangsgebührenzahler. Selbst bei einer möglichen Entlassung sind es 481 – für Nichtstun und bis ans Lebensende.

Aber selbst danach endet die Versorgung nicht. Nicht nur ihre Frau, die RBB-Verwaltungsdirektorin, würde weiter kassieren. Auch Kinder, Geschwister und Geschwisterkinder sowie Stiefkinder würden dann von Rundfunkbeiträgen leben, falls sie zum Zeitpunkt des Todes zum Haushalt gehören. (fh)

Die juristische Direktorin des RBB, Susann Lange (rechts) bei einer Sitzung im August. Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen
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