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Fall der ermordeten Frederike von Möhlmann: Der Wunsch nach Gerechtigkeit verjährt nicht

Fall der ermordeten Frederike von Möhlmann: Der Wunsch nach Gerechtigkeit verjährt nicht

Fall der ermordeten Frederike von Möhlmann: Der Wunsch nach Gerechtigkeit verjährt nicht

Hans von Möhlmann zeigt ein Foto seiner ermordeten Tochter Frederike: Seit 2012 kämpfte er für eine Wiederaufnahme des Verfahrens
Hans von Möhlmann zeigt ein Foto seiner ermordeten Tochter Frederike: Seit 2012 kämpfte er für eine Wiederaufnahme des Verfahrens
Hans von Möhlmann zeigt ein Foto seiner ermordeten Tochter Frederike: Seit 2012 kämpfte er für eine Wiederaufnahme des Verfahrens Foto: picture alliance / Hauke-Christian Dittrich / dpa
Fall der ermordeten Frederike von Möhlmann
 

Der Wunsch nach Gerechtigkeit verjährt nicht

Verzweiflung und Trauer bestimmten 41 Jahre lang sein Leben: Hans von Möhlmann kämpfte dafür, daß sich der Kurde Ismet H. vor Gericht für den Tod seiner Tochter verantworten muß. Seine Unnachgiebigkeit hat sich ausgezahlt: Im August beginnt der Prozeß. Er selbst wird es nicht mehr erleben.
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Hans von Möhlmann wollte Gerechtigkeit. Dafür hat er jahrzehntelang gekämpft. „Gerechtigkeit für meine ermordete Tochter Frederike“, so nannte er die Petition, in der er um Unterstützung für ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall seines grausam getöteten Kindes warb. Was niemand für möglich hielt, hat der Vater geschafft: In sechs Wochen beginnt der Prozeß vor dem Landgericht Verden. Doch den wird er nicht mehr erleben: Hans von Möhlmann verstarb am 11. Juni an den Folgen einer schweren Diabetes.

„Das ist natürlich sehr bitter“, zitiert die Hannoversche Allgemeine Zeitung seinen Anwalt Wolfram Schädler. Er hatte dem trauernden Vater in all den Jahren beigestanden und mit ihm gekämpft. Dank ihrer Unnachgiebigkeit schrieben sie in Deutschland Rechtsgeschichte.

Rückblick: Am 4. November 1981 will die damals 17jährige Friederike von Möhlmann nach einer Chorprobe per Anhalter von Celle nach Hambühren zu ihrer Mutter fahren. Doch dort kommt sie nie an. Tage später wird ihre Leiche in einem Waldstück entdeckt. Elf Stichwunden zählen die Gerichtsmediziner. Der Täter hatte sie vergewaltigt und anschließend die Kehle durchgeschnitten.

DNS-Untersuchung bringt Ermittlungen wieder ins Rollen

Ins Visier der Fahnder gerät der 22 Jahre alte Kurde Ismet H. Faserspuren von Frederikes Kleidung werden in seinem BMW entdeckt. Der Migrant hat kein Alibi, gesteht aber nicht. Es kommt zum Prozeß. Das Landgericht Lüneburg verurteilt ihn 1982 zu lebenslanger Haft. Nach einer Revision hebt der Bundesgerichtshof das Urteil wieder auf. Das Landgericht Stade spricht ihn 1983 rechtskräftig frei.

Zwanzig Jahre lang passiert nichts in dem Fall. 2012 kommt der Fall schließlich wieder ins Rollen. An den asservierten Kleidungsstücken werden mithilfe moderner Untersuchungsmethoden DNS-Spuren an Frederikes Unterwäsche nachgewiesen. Sie stimmen mit denen von Ismet H. überein.

Große Koalition ändert Strafprozeßordnung

Hans von Möhlmann beginnt zu kämpfen. Zuerst scheint es aussichtslos, daß der kurdische Einwanderer noch einmal angeklagt wird. In Artikel 103 Grundgesetz, Absatz 3, des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“ Gemäß Paragraf 362 der Strafprozeßordnung ist eine erneute Anklage nur möglich, wenn im Prozeß gefälschte Urkunden vorlagen, Zeugen oder Sachverständige gelogen, oder Richter ihre Pflichten verletzt haben. Oder natürlich wenn Ismet H. überraschend noch ein Geständnis ablegen würde. Doch der mittlerweile mehrfache Familienvater und Häuslebauer schweigt. 2015 verliert Hans von Möhlmann einen Prozeß um Schmerzensgeld. Es geht um 7.000 Euro. Die Ansprüche seien verjährt, so die Begründung.

Hans von Möhlmann startet eine Petition, die oben genannte „Gerechtigkeit für Frederike“, um eine Wiederaufnahme des Prozesses zu erreichen. Und er schafft es: Fast 190.000 Unterschriften sammelt er. Und genau vor diesem Hintergrund ändert 2021 noch die Große Koalition die Strafprozeßordnung. Demnach gibt es jetzt einen weiteren Wiederaufnahmegrund: Den der neuen Beweismittel. Allerdings müssen dringende Gründe für eine Verurteilung wegen Mordes, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen. Die Kritik ist groß, es gibt verfassungsrechtliche Bedenken.

Ismet H. geht gegen Haftbefehl vor

Ismet H. wird im Februar dieses Jahres verhaftet. Die Staatsanwaltschaft Verden beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens, das Landgericht gibt dem am 25. Februar statt. Die Beschwerde durch die Anwälte von Ismet H. wird vom Oberlandesgericht Celle abgewiesen. Dazu schreibt der Senat: „Dieser Beschluß kann nicht mit einem strafprozessualen Rechtsmittel angegriffen werden. Eine mögliche Verfassungsbeschwerde des früheren Angeklagten hätte vorbehaltlich einer abweichenden Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht keine aufschiebende Wirkung.“

Am 9. August soll der Prozeß vor dem Landgericht Verden beginnen. Doch die Anwälte des Angeklagten, für den die Unschuldsvermutung gilt, haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Laut der Legal Tribune „haben seine Anwälte die Verfassungsbeschwerde zudem mit einem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung verbunden. Der Haftbefehl gegen H. soll außer Kraft gesetzt werden“.

Hans von Möhlmann zeigt ein Foto seiner ermordeten Tochter Frederike: Seit 2012 kämpfte er für eine Wiederaufnahme des Verfahrens Foto: picture alliance / Hauke-Christian Dittrich / dpa
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