MÜLHEIM/RUHR. Die Familie des mutmaßlichen Haupttäters der Mülheimer Gruppenvergewaltigung kann nicht nach Bulgarien abgeschoben werden. Kurz vor Ablauf einer Frist konnte die Mutter des 14jährigen Georgi S. beim Ausländeramt der Stadt einen Arbeitsvertrag vorlegen, berichtet die Bild-Zeitung.
Laut Stadtsprecher Volker Wiebels gehe die Frau seit dem 15. Oktober einer geringfügigen Beschäftigung bei einer Gebäudereinigungsfirma in Essen nach. „Wir werden jetzt den Arbeitgeber anschreiben und uns Überweisungen zeigen lassen.“ Die Überprüfung werde zwei Monate dauern.
14jähriger sitzt in Untersuchungshaft
In der Vergangenheit hatte der Vater der Familie bereits versucht, mit gefälschten Arbeitsvertragen eine drohende Abschiebung zu verhindern. Nun soll aber auch er eine Arbeitsstelle in Aussicht haben. Wiebels sagte: „Wenn die Familie ein Einkommen hat und die Verträge dokumentenecht sind, haben wir keine Chance mehr eine Ausweisung vorzunehmen.“ Nach geltendem Recht können EU-Bürger nicht abgeschoben werden, wenn sie über ein Einkommen verfügen.
Der 14jährige Hauptverdächtige soll im Sommer mit vier weiteren Kindern und Jugendlichen eine geistig behinderte 18jährige vergewaltigt haben. Er sei bereits vor der Tat durch sexuelle Übergriffe aufgefallen. Er sitzt in Untersuchungshaft. (ag)