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Kommt Deutsch ins Grundgesetz?

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Daß mir Guido Westerwelle so schnell antworten würde, hatte ich nicht erwartet. Als erste Hausaufgabe, sein Bekenntnis zur deutschen Sprache mit Substanz zu versehen, hatte ich ihm geraten mitzuhelfen, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern. Nun vernehmen wir die erfreuliche Nachricht, daß sich Union und FDP in ihren Koalitionsverhandlungen genau darauf geeinigt haben. Gut so!

Noch vor kurzem sah es so aus, als ob die Forderung, Deutsch im Grundgesetz zu verankern, in den Mühlen der Bürokratie zerrieben würde. Im Mai dieses Jahres beschloß nämlich der Deutsche Bundestag, Petitionen, die diese Forderung enthielten, dem Bundesministerium des Innern und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu überweisen.

Den Fraktionen des Deutschen Bundestages wurden sie lediglich zur Kenntnis gegeben. Der Petitionsausschuß war in seiner Empfehlung dem Bundesinnenministerium gefolgt und hatte erklärt: „Eine Ergänzung des Grundgesetzes um den Passus ‚Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch‘ bzw. die Schaffung sonstiger Vorschriften zum Schutze der deutschen Sprache werden … nicht für erforderlich gehalten.“

Im Widerspruch zum Volk

Im Widerspruch dazu steht das Ergebnis einer repräsentativen Erhebung der Technischen Universität Dresden vom Februar dieses Jahres, wonach 85 Prozent der Deutschen für die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz sind.

Nun hat sogar die SPD ihre Zustimmung signalisiert, wenn die deutsche Sprache im Doppelpack mit der Kultur in die Verfassung einginge. Doch schon rührt sich in der Union der Widerstand der Innen- und Rechtspolitiker gegen die Kulturpolitiker, wie er zum Beispiel von den Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verkörpert wird. Die Große Koalitionsrunde hat eine endgültige Entscheidung noch nicht getroffen. Sie könnte das Vorhaben noch in letzter Minute kippen.

Halten wir deshalb fest: Es geht weder um ein Fremdwortverbot, wie die „taz“ kolportiert, noch um die Ausgrenzung von Minderheiten, sondern ausschließlich darum, ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung gegenüber der eigenen Sprache und Kultur zu schaffen. Traurig, aber wahr: Der gegenwärtige Zustand der deutschen Sprache macht ein solches Zeichen mehr als notwendig. Immer mehr Sprachgebiete sind nur noch für eine Minderheit zugänglich.

Austausch der gesamten deutschen Sprache durch Englisch

Längst geht es dabei nicht mehr nur um ärgerliche und entbehrliche Fremdwörter, sondern auch um den Austausch der gesamten deutschen Sprache durch Englisch, zum Beispiel an den Universitäten oder in der Europäischen Union. Die Verankerung der deutschen Sprache in der Verfassung würde all jenen Rückenwind geben, die diesen unmöglichen Zustand beseitigen wollen.

Lieber Herr Westerwelle, bis zum nächsten Samstag erledigen Sie bitte die folgende Hausaufgabe: Unterstützen Sie das Ansinnen, daß an öffentlichen Gebäuden, auf Flughäfen und Bahnhöfen künftig durchgehend die deutsche Sprache verwendet wird. Einen entsprechenden Antrag hat die CDU/CSU-Fraktion bereits in der Schublade. Die Bundesregierung kann als Anteilseigner, Genehmigungsbehörde oder Geldgeber ihren Einfluß geltend machen. Also, bleiben Sie nicht auf halbem Wege stehen!

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