Anzeige
Anzeige

Bundesverfassungsgericht: Die Wahlrechtsreform ist mehrheitlich verfassungskonform – gut so

Bundesverfassungsgericht: Die Wahlrechtsreform ist mehrheitlich verfassungskonform – gut so

Bundesverfassungsgericht: Die Wahlrechtsreform ist mehrheitlich verfassungskonform – gut so

Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau. Dieses mal geht um Ddmokratie, Thüringen, die AfD und Kontrolkommissionen. Dieses mal geht es um Gender und Asyl. Und diesmal geht es um die Frage, ob die Ideen von Frauke Brosius-Gersdorf zur Vielehe mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wie kann man einer Landesregierung knüppel zwischen die Beine werfen
Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau. Dieses mal geht um Ddmokratie, Thüringen, die AfD und Kontrolkommissionen. Dieses mal geht es um Gender und Asyl. Und diesmal geht es um die Frage, ob die Ideen von Frauke Brosius-Gersdorf zur Vielehe mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wie kann man einer Landesregierung knüppel zwischen die Beine werfen
Ulrich Vosgerau spricht Recht. Foto: Picture Alliance/Dpa /// JF Montage: JF
JF-Plus Icon Premium Bundesverfassungsgericht
 

Die Wahlrechtsreform ist mehrheitlich verfassungskonform – gut so

Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Wahlrechtsreform der Ampel mehrheitlich für verfassungskonform. Mit der Entscheidung bleibt die Drei-Mandate-Klausel erhalten und die CSU voraussichtlich im Bundestag. Und das ist auch richtig so. Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau.

IHR DIGITALER ZUGANG.

Einfach registrieren und weiterlesen.

JF Packshot Digital

  • Alle Artikel auf JF online frei
  • Die JF schon jeden Mittwoch als E-Paper und via App
  • Frei mitdiskutieren im Kommentarbereich der JF
JF Packshot Digital

Ulrich Vosgerau spricht Recht. Foto: Picture Alliance/Dpa /// JF Montage: JF
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

aktuelles