BERLIN. Mehr als 1.000 Juristen haben ihre Unterstützung für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens bekundet. Bereits Mitte Juli hatte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) in einem offenen Brief an Bundestag und Bundesregierung die Einleitung eines solchen Verfahrens gefordert, inzwischen sind mehr als 1.000 Unterschriften zusammengekommen. Die Vorsitzende des RAV, Angela Furmaniak, sagte am Montag mit Blick auf die Forderung: „Als Jurist*innen sehen wir es als unsere Pflicht, uns für die Menschenwürde aller Menschen einzusetzen. Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen.“
Das Grundgesetz gebe dem Staat in Artikel eins, Absatz zwei „ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss“, betonte Furmaniak. Die Politik dürfe sich nichtmehr „hinter Scheinargumenten verstecken“, sondern müsse nun „handeln, bevor es zu spät ist“. Zugleich monierte sie, dass die Rückmeldungen von Bundestagsabgeordneten auf den offenen Brief bislang „sehr überschaubar“ seien.
Verbotsverfahren spaltet die Bundesregierung
Die Forderung des RAV hat dabei das Gutachten des 2015 gegründeten Vereins „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ als Grundlage. Das Schreiben, das bereits im Juni vergangenen Jahres veröffentlicht wurde, kommt zu dem Schluss, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Partei sei und damit verboten werden könnte.

Ein Antrag für ein Parteiverbot kann vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden. Im Anschluss müsste das Bundesverfassungsgericht darüber urteilen – so etwas kann mehrere Jahre lang dauern. Die Bundesregierung ist bei dem Thema gespalten: Während Teile der SPD auf ein Verbotsverfahren pochen, lehnt ein Großteil der Unionsfraktion im Bundestag das ab. (st)





