BERLIN. Die Berichterstatterin der Uno für Rede- und Meinungsfreiheit, Irene Khan, hat den Zustand der Redefreiheit in Deutschland scharf kritisiert. „Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland im Schwinden begriffen“, sagte Khan am Freitag bei einer Pressekonferenz in Berlin. Bedroht sieht sie diese von „Antisemitismus“ und „Islamophobie“, sowie „Antimigrations-“ und „Geschlechterverurteilung“. Diese würden insbesondere im Internet die Debatte erhitzen und die Gesellschaft polarisieren.
Wenn auf der anderen Seite gegen diese Bedrohung staatliche Maßnahmen ergriffen werden, „beschweren sich einige politische Parteien und Bürger über Zensur“, so die 1956 in Bangladesch geborene langjährige Mitarbeiterin von Amnesty International. Gegenüber der JUNGE FREIHEIT bestätigte Khan, auch Gespräche mit AfD-Abgeordneten geführt zu haben, wollte diese aber nicht öffentlich bewerten.
„Unvereinbar mit internationalen Menschenrechtsstandards“
Der Menschenrechtspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Rainer Rothfuß, hatte im Sommer 2025 Kahn in einem offenen Brief auf den „Aktionstag gegen Haßpostings“ hingewiesen. Das schafft eine „Atmosphäre der Angst“, wenn „unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig in die Freiheiten der Bürger eingegriffen wird“, schrieb er. Khan bezog sich darauf und zeigte sich zwiegespalten.
Für sie zeigt sich darin „nicht nur eine wachsende Polarisierung der Gesellschaft, sondern auch ein tiefer Riß im Verständnis der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit“, so Kahn. Dabei sieht sie den Staat in einem Dilemma. Im Bestreben, dieser Bedrohung zu begegnen, seien Maßnahmen ergriffen worden, „die unvereinbar sind mit internationalen Menschenrechtsstandards“.
Konkret nannte die Uno-Berichterstatterin den Paragraphen 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigungen von Politikern ahndet. Konkrete Beispiele nannte sie aus dem linken Spektrum. Sie kritisierte, daß für deutsche Behörden der Satz „From the River to the Sea“ als „Blankovollmacht“ mißbraucht werde, um Kritiker mit Hamas-Terroristen gleichzusetzen.
Bericht kommt zur Uno-Vollversammlung
Zudem monierte sie, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz keine klare Definition von „Extremismus“ gebe und die damit verbundene öffentliche Stigmatisierung die Meinungsfreiheit einschränke.
Khan kündigte an, einen Bericht über den Zustand der Meinungsfreiheit anzufertigen und diesen der Uno-Generalversammlung vorzulegen. (JF)






