POTSDAM. Brandenburg darf weiterhin die Namen von Richtern und Staatsanwälten verheimlichen, bei denen der Verdacht auf Zusammenarbeit mit der DDR-Staatssicherheit besteht. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und stärkte Justizminister Volkmar Schöneburg den Rücken. Der Linkspartei-Politiker hatte sich bis zuletzt geweigert, die Identität von dreizehn Richtern und einem Staatsanwalt zu enthüllen.
Zunächst hieß es, daß lediglich drei Richter mit der Stasi zusammengearbeitet hätten. Nach monatelanger Recherche mußte Schöneburg die Zahl deutlich nach oben korrigieren. Demnach besitzen insgesamt rund 150 Justizbeamte eine Stasi-Vergangenheit. Eine generelle Stasi-Überprüfung, wie von der Opposition gefordert, lehnte Schöneburg jedoch ab.
Persönlichkeitsrecht hat Vorrang
Das Persönlichkeitsrecht habe Vorrang, argumentierte das Gericht. Eine Enttarnung hätte „wegen der zu erwartenden Breitenwirkung erhebliche negative Folgen“ für die Betroffenen, heißt es in der Urteilsbegründung. Brandenburg hatte in den 90er Jahren zahlreiche Juristen übernommen, deren Stasi-Tätigkeit damals noch als unerheblich eingeschätzt wurde. Solange kein Fehlverhalten vorliege, sei der Dienstherr daher nicht zur Offenlegung verpflichtet.
Allerdings erlaubte das Gericht allgemeine Auskünfte. So ist beispielsweise nach einem Bericht der Potsdamer Neuesten Nachrichten ein ehemaliger Militärstaatsanwalt, der als NVA-Offizier Kameraden bespitzelte, heute Staatsanwalt in Frankfurt/Oder. Auch muß offengelegt werden, wie viele Richter nach der Wende an Verfahren zur Rehabilitierung von DDR-Opfern beteiligt waren.
Geklagt hatte ein Journalist der Bild-Zeitung, dessen Eilantrag auf Offenlegung nun in zweiter Instanz abgelehnt wurde. Der Springer-Verlag hat noch nicht entschieden, ob er gegen das Urteil vorgeht. (FA)