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CSD-Attentäter: Fall Abdul Ballout – Justiz schmettert Kritik am milden Urteil ab

CSD-Attentäter: Fall Abdul Ballout – Justiz schmettert Kritik am milden Urteil ab

CSD-Attentäter: Fall Abdul Ballout – Justiz schmettert Kritik am milden Urteil ab

Der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul Ballout und die Anschlagsszene in der Nacht zu Sonntag. Fotos: Polizei Berlin /// picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
Der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul Ballout und die Anschlagsszene in der Nacht zu Sonntag. Fotos: Polizei Berlin /// picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
Der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul Ballout und die Anschlagsszene in der Nacht zu Sonntag. Fotos: Polizei Berlin /// picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
CSD-Attentäter
 

Fall Abdul Ballout – Justiz schmettert Kritik am milden Urteil ab

Mit Vorwürfen „mangelnder Fachkenntnis“ weisen Berlins Kammergericht und Generalstaatsanwaltschaft Kritik am Urteil gegen den späteren CSD-Attentäter Abdul Ballout zurück. Unterdessen gibt es neue Erkenntnisse zu ihm.
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BERLIN. Die Berliner Justiz hat die Kritik an der Vorbewährung für den späteren islamistischen CSD-Attentäter Abdul Ballout zurückgewiesen. „Sie ist vielfach pauschal oder von wenig Faktenkenntnis geprägt“, teilten die Berliner Generalstaatsanwaltschaft und das Berliner Kammergericht in einer gemeinsamen Erklärung am Mittwoch mit. Sie beklagten, dass häufig „nahezu reflexhaft nach vermeintlich Verantwortlichen“ gesucht werde, obwohl die Hintergründe des Anschlags „nicht ansatzweise aufgeklärt worden“ seien.

Das Urteil sei auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage ergangen. Dass die Generalstaatsanwaltschaft in Berufung gegangen sei, stelle ein Beweis dar, dass der Lebenssachverhalt „juristisch durchaus unterschiedlich eingeordnet werden“ könne. Dagegen stelle eine „undifferenzierte und nicht die Aufklärung in den Mittelpunkt rückende Bewertung die Unabhängigkeit der Justiz und damit eine Säule des Rechtsstaats infrage“.

Zwei Cousins Ballouts kämpften für den IS

Unterdessen kamen neue Details zu Ballout ans Licht. Der Islamist sei wegen seines aggressiven Verhaltens bereits als Sechsjähriger aktenkundig gewesen, zitiert die Berliner Morgenpost aus den internen Akten aus dem Umfeld der Jugendhilfe. Anders, als es im Urteil steht, habe der Libanese keinen Hauptschulabschluss gehabt, sondern habe eine Förderschule ohne Abschluss verlassen. Zweimal sollte er in Schulersatzprogrammen untergebracht werden, allerdings sei es gescheitert, da die Eltern des späteren Attentäters die Zustimmung verweigert hätten.

Laut der Morgenpost könnte der Anschlag auf den CSD auch mit der Familie des Täters zusammenhängen. Das Blatt berichtet unter Berufung auf Sicherheitskreise, Ballouts Vater solle homosexuell sein und mit seinem Partner in Berlin zusammenleben. Dagegen seien die Mutter und die Schwestern, bei denen der spätere Islamist lebte, streng gläubig gewesen. Zuflucht vor den schwierigen familiären Verhältnissen soll er in radikalen Moscheen in Neukölln gesucht haben, zitiert die Morgenpost einen Insider.

Auch in der erweiterten Familie gab es aktive Islamisten. Zwei Cousins Ballouts waren nach Angaben der Zeit IS-Mitglieder gewesen und kämpften vor 2015 im Irak sowie in Syrien. Den Akten der libanesischen Ermittler zufolge seien sie Söhne der Schwester vom Vater Ballouts. Ihr Ehemann und Vater der beiden, Omar Bakri Fustuq, hatte seit den 1980ern in London gepredigt und von 1986 bis 1996 die in Deutschland verbotene Organisation Hizb ut-Tahrir angeführt.

Infolge des Anschlags starb eine Polin

Sonntag abend hatte die Polizei nach einer weitreichenden Fahndung Ballout während des Festnahmeversuchs in Spandau erschossen (JF berichtete). Der 21jährige war seit Jahren polizeibekannt und wollte sich 2025 dem IS in Syrien anschließen. Vergangenen Mai hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt, gewährte ihm aber eine Vorbewährung bis November.

Den Richtern zufolge habe sich der 21jährige in der Hauptverhandlung „überwiegend geständig“ eingelassen und vom IS distanziert. Da Ballout für das Gericht trotz der Volljährigkeit als „reifeverzögert“ galt, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Berlin ging in Berufung. Internen Justizunterlagen zufolge hatte Ballout auch nach seiner Freilassung versucht, ehemalige Mithäftlinge für den radikalen Islam zu gewinnen.

Am späten Samstagabend war er zunächst mit einem weißen Transporter in die CSD-Besuchermenge am Tiergarten gerast (JF berichtete). Anschließend verletzte er nach Angaben der Polizei mehrere Personen durch „Stichwerkzeuge“. Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) handelte es sich dabei um eine Machete. Vor dem Anschlag filmte Ballout ein IS-Bekennervideo. Infolge des Anschlags starb eine 65jährige aus Polen, weitere 43 Personen wurden verletzt, darunter die Tochter des Todesopfers. Inzwischen sind alle Verletzten außer Lebensgefahr. (kuk)

Der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul Ballout und die Anschlagsszene in der Nacht zu Sonntag. Fotos: Polizei Berlin /// picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
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