BERLIN. Die Polizei hat den Hauptverdächtigen des islamistischen Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day (CSD), Abdul Ballout, während eines Festnahmeversuchs erschossen. Den übereinstimmenden Berichten der B.Z. und des Tagesspiegels habe er sich in einer Spandauer Kleingartenkolonie nahe der Havel versteckt. Eine Gartenlaube dort soll dem Vater des Islamisten gehört haben, nach Angaben des Bezirksamtes Spandau sei sie allerdings seit einem Jahr nicht mehr gepachtet. Somit stehe sie leer.
Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) bestätigte den Tod. „Ich bin den Sicherheitsbehörden dafür dankbar, dass der Attentäter so schnell aufgefunden wurde. Das ist eine großartige Leistung“, sagte sie.
Laut der B.Z. umstellten die LKA-Spezialkräfte das Grundstück. Kurz nach 18 Uhr erfolgte der Zugriff, woraufhin es zu den tödlichen Schüssen gekommen sei. Die darauffolgenden Reanimationsversuche blieben erfolglos.
CSD-Attentäter saß schon wegen IS-Reise in Haft
Die Polizei hatte bereits seit der Nacht des Anschlags nach dem 21jährigen gefahndet. Am späten Samstagabend war er zunächst mit einem weißen Transporter in die CSD-Besuchermenge am Tiergarten gerast (JF berichtete). Anschließend soll er nach Angaben der Polizei mehrere Personen durch „Stichwerkzeuge“ verletzt haben, darunter mit einer Machete. Dabei starb eine Frau, weitere 29 Personen wurden verletzt.
Seit Jahren war Ballout polizeibekannt und wollte sich 2025 dem Islamischen Staat (IS) in Syrien anschließen (JF berichtete). Aus diesem Grund hatte sich Ballout noch vor seiner Festnahme in Berlin in Haft im Libanon befunden. Allerdings ließ ihn die libanesische Justiz nach drei Monaten frei, woraufhin er nach Deutschland zurückkehrte. Dort wurde er aber erneut festgenommen. Später hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah in seiner bisherigen Haftzeit sowie seiner selbsterklärten Distanzierung vom IS mildernde Umstände.
Laut der Welt sollte der Täter am Montag nach dem Angriff bei einer Extremismuspräventionsstelle zu seinem dritten Gespräch dort erscheinen. Diese Weisung sei demnach eine Bedingung für die Bewährung gewesen. Nach der Sitzung würden die Zuständigen entscheiden, ob eine weitere Beratung sinnvoll sei. Bei den vorherigen Gesprächen soll er „undurchschaubar“ gewesen sein. Seine Antworten hätten laut Mitarbeitern der Beratungsstelle „angepasst“ gewirkt. Eine akute Bedrohungslage hätte sich aus den bisherigen Treffen jedoch nicht ableiten lassen. (kuk)
Transparenzhinweis: Diese Meldung wurde aufgrund neuer Erkenntnisse kurzfristig aktualisiert. Zudem stellte sich inzwischen heraus, dass das Gartengrundstück nicht vom Vater von Abdul Ballout verpachtet war.






