ROM/STUTTGART. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. hat angekündigt, juristisch gegen ihre Exkommunikation aus der katholischen Kirche vorgehen zu wollen. Die Organisation legte bei der vatikanischen Glaubensbehörde Einspruch gegen das entsprechende Dekret (JF berichtete) ein. Bereits dieser Antrag soll die Aussetzung der Dekretsvollziehung zur Folge haben.
„Mit diesem Rekurs macht die Bruderschaft von dem Recht Gebrauch, das die Kirche jeder Person zuerkennt, die sich durch einen Verwaltungsakt verletzt sieht, dessen Berichtigung zu beantragen, und zwar in einem Geist des Respekts gegenüber der kirchlichen Autorität und in treuer Verbundenheit bezüglich der Gerechtigkeit, der Wahrheit und dem Wohl der Kirche“, heißt es auf der Internetseite der Bewegung. Die Pius-Priesterschaft lege das Gesuch „vertrauensvoll in die Hände der zuständigen Autoritäten“.
Alle Kleriker wurden ausgeschlossen
Nach einer Bischofsweihe ohne Papsterlaubnis (Lesen Sie hier die JF-Reportage) hatte die Kirche alle an der Weihe anwesenden Personen sowie alle der Bruderschaft angehörenden Kleriker ausgeschlossen. Für Glaubensmitglieder von Pius gilt die Exkommunikation nur unter bestimmten Umständen.
Zuvor hatte der Vatikan Pius aufgefordert, die Weihe zu untersagen. Einen Tag später veröffentlichte die Glaubensbehörde ein Dekret, in dem sie die Bruderschaft einer „schismatischen Handlung“, also der Spaltung der Kirche, bezichtigte.

Die Piusbruderschaft gründete sich 1970 und verfolgt einen traditionalistischen Weg. So lehnt die Organisation etwa die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils ab und begeht ihre Messen weiterhin nach altem Ritus und auf Latein. Bereits 1988 hatte die Piusbruderschaft Bischöfe ohne Unterstützung des Vatikans geweiht und wurde anschließend exkommuniziert. Papst Benedikt XVI. hob diese Strafe 2009 wieder auf. (lb)





