MÜNCHEN. Das Oberlandesgericht München hat eine Frau und einen Mann aus dem Irak wegen der Versklavung jesidischer Mädchen (JF berichtete) und der Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das ehemalige Ehepaar im Irak zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen gehalten und missbraucht hatte. Der Mann Twana H. wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Frau Asia H. erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren, da sie zum Tatzeitpunkt minderjährig war.
Sie wurden unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Laut einer Vertreterin des Generalbundesanwalts hätten ihre Taten der IS-Zielsetzung gedient, den jesidischen Glauben vollständig zu vernichten. Der Mann habe die Sklavinnen auch sexuell missbraucht. „Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint“, sagte die Sprecherin laut Spiegel.
Asia R. bat während des Prozesses um Entschuldigung und betonte, es tue ihr leid. Twana H. äußerte sich nicht. Die überlebende Hauptzeugin – eine der Jesidinnen – schilderte im Gerichtssaal unter Tränen, wie sie unter IS-Herrschaft mehrfach verkauft und misshandelt worden war, bevor sie von den Angeklagten erworben worden war, berichtet der Bayerische Rundfunk. Mehrfach sei sie geschlagen und vergewaltigt worden. Die Mitangeklagte habe sie vor den Vergewaltigungen geschminkt. Das zweite versklavte Mädchen, das zur Tatzeit erst fünf Jahre alt gewesen sein soll, gilt als verschwunden.
Angeklagter kam als Asylbewerber nach Deutschland
Twana S. war Anfang der 2000er Jahre als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. In den darauffolgenden Jahren soll er sich in einer Münchener Moschee radikalisiert haben und 2015 ins Herrschaftsgebiet des IS ausgereist sein, um sich der Terrorgruppe anzuschließen. Dort lernte er die spätere Mitangeklagte kennen und heiratete sie nach islamischem Recht.
Nach seiner Rückkehr nach Deutschland war S. bereits wegen seiner IS-Mitgliedschaft zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Erst später wurde allerdings die Gewalt gegen die jesidischen Mädchen bekannt.
Er zeigte keine Reue
Die Verteidigung von Asia R. hatte die Vorwürfe des Völkermords zurückgewiesen. R. sei im IS-Gebiet aufgewachsen, dort zwangsverheiratet worden und habe nicht in einer für einen Völkermord erforderlichen Vernichtungsabsicht gehandelt. Zudem habe sich die Mandantin mittlerweile von ihrem Ehemann getrennt und sich von der Ideologie des IS distanziert.
Gegenteilig soll der Angeklagte H. während der Verhandlung keinerlei Reue gezeigt haben, betonte R.s Verteidigung. Als Opfer von ihrem Schicksal berichteten, habe er sogar gelacht.
Bereits 2023 war eine IS-Anhängerin wegen Greueltaten gegen eine Jesidin in München zu einer 14jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau mit ihrem Ehemann im IS-Gebiet ein versklavtes jesidisches Mädchen vor dem Haus anketteten und es verdursten ließen. (lb)






