OLDENBURG. Die beim Niedersächsischen Justizministerium angesiedelte „Aussteigerhilfe Rechts“, die den Medienpranger führt, in dem auch die JUNGE FREIHEIT aufgelistet ist, hat im vergangenen Jahr 255.834 Euro erhalten. Insgesamt werden mit dem Geld jährlich drei Vollzeitkräfte des Ambulanten Justizsozialdienstes (AJSD), der das Programm betreibt, beschäftigt. 230.550 Euro entfielen auf Personalkosten, 25.284 Euro auf Sachkosten. Nach den aktuellen Besoldungstabellen Niedersachsens entspräche dies etwa drei Beamtengehältern der Besoldungsgruppe A14.
„Seit dem Jahr 2019 ist die ‘Aussteigerhilfe Rechts’ ein Programm des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen. Dessen Lenkung und fachliche Steuerung obliegt der leitenden Abteilung beim Oberlandesgericht Oldenburg in Kooperation mit elf Bezirksleitungen“, heißt es vom Justizministerium.
SPD-Ministerin Kathrin Wahlmann weiß über die „Aussteigerhilfe Rechts“ Bescheid
Dieses teilte der JF zudem mit, dass die „Aussteigerhilfe Rechts“ als Teil der Niedersächsischen Justiz der ressortleitenden SPD-Ministerin Kathrin Wahlmann „natürlich bekannt“ ist. Wie die Behörde die ursprüngliche Auflistung der JUNGEN FREIHEIT im Medienpranger begründet und ob eine Überprüfung ihrer Arbeitsweise erfolgt, wollte das Justizministerium aufgrund des laufenden Rechtsstreits, den die JF gegen das Land Niedersachsen führt, nicht verraten.
Dennoch stellte die Justizbehörde die ganze Kategorie „Rechtsextremismus erkennen“ und den darin enthaltenen Medienpranger mittlerweile ab. Nachdem zuvor bereits der Zeitschriften-Katalog, in dem die JUNGE FREIHEIT und zahlreiche weitere freiheitlich-konservative Medien neben tatsächlich einschlägigen NS-Publikationen aufgelistet und unter Rechtsextremismus-Verdacht gestellt wurden, gelöscht worden war, nahm die Behörde nun auch alle weiteren Kategorien, wie Symbole, Emojis, Parolen und Zeichen vom Netz, an denen man Rechtsextremismus erkenne. Lediglich die Hotline und die E-Mail-Adresse der „Aussteigerhilfe Rechts“ tauchen unter dem Reiter noch auf.
Erst Ende Juni gelang der JUNGEN FREIHEIT mit der vorläufigen Löschung des Medienprangers ein erster Etappensieg im Rechtsstreit gegen das rot-grün geführte Bundesland. Einen Tag nachdem die JF Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg einreichte, wurde der Zeitschriften-Katalog vom Netz genommen.
Staatsrechtler kritisiert Niedersachsens Landesregierung scharf
Der renommierte Staatsrechtler Dietrich Murswiek hatte den Medienpranger bereits scharf kritisiert (JF berichtete). „Die Regierung darf nicht mit hoheitlichen Mitteln auf die politische Willensbildung einwirken und insbesondere nicht Steuergelder zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung einsetzen“, sagte Murswiek der JF. „Das gilt auch für alle anderen Staatsorgane und Behörden.“
Zwar sei die Bekämpfung des Extremismus auch durch Öffentlichkeitsarbeit erlaubt, solange verfassungsfeindliche Bestrebungen darunterfallen. Allerdings verstoße bereits die „Aussteigerhilfe Rechts“ mit ihrem Namen dagegen, weil damit das gesamte Spektrum der politischen Rechten stigmatisiert werde. „Das wird sogar im Einzelnen fortgeführt, wenn als ‘rechts’ eingeordnete Presseorgane amtlich in die Nähe zum Rechtsextremismus gerückt werden.“ Murswiek weiter: „Der Staat darf es nicht.“ (rsz)





