BERLIN. Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat für einen neuen Umgang mit der AfD geworben. Der SPD-Politiker meinte in einem Podcast, die Brandmauer zur AfD sei „auf absehbare Zeit“ zwar notwendig. Zugleich brachte er aber ein Modell ins Spiel, bei dem die Partei über klar definierte rote Linien politisch eingebunden oder verändert werden könnte.
Steinbrück warf die Frage auf, wie eine „gewisse Veränderung der AfD im politischen Spektrum in Richtung auf eine rechtskonservative Position“ veranlasst werden könne. Dazu sollten auf unterschiedlichen politischen Gebieten rote Linien definiert werden.
Solange sich die AfD darauf nicht „verlässlich“ einlasse, sei „definitiv keine Kooperation, keine Duldung möglich“, sagte der frühere nordrhein-westfälische Ministerpräsident. Der ehemalige SPD-Politiker bezog sich dabei auf Überlegungen des Historikers Andreas Rödder. Dieser hatte bereits im vergangenen Jahr für eine „konditionierte Gesprächsbereitschaft diesseits der ‚Brandmauer‘“ geworben. Ein Gespräch sei demnach denkbar, wenn die AfD rote Linien einhalte und sich klar von rechtsextremen Positionen und Figuren abgrenze.

Steinbrück will AfD-Wähler nicht kriminalisieren
Der 79jährige sprach sich im Gespräch für die Bild dafür aus, „wenigstens diese Überlegung mal weiterzuschieben, ob es darüber auch eine Möglichkeit gibt, diese AfD stärker zu entradikalisieren“. Damit stellt sich ein prominenter Sozialdemokrat gegen die bisher in weiten Teilen des politischen Betriebs geltende Linie, jeden politischen Umgang mit der AfD jenseits strikter Abgrenzung auszuschließen.
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD lehnt Steinbrück dagegen ab. „Deshalb verschwinden die Wähler nicht“, sagte er. Außerdem grenze man damit automatisch auch AfD-Wähler aus und „kriminalisiere“ sie vielleicht, obwohl man sie zurückgewinnen könne. Zudem sei es schwer, ein Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich durchzusetzen. Ein Scheitern hätte aus Steinbrücks Sicht „katastrophale Folgen“.
Stattdessen sprach sich der frühere Finanzminister dafür aus, einzelnen AfD-Vertretern das passive Wahlrecht zu entziehen. Als Beispiel nannte er den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke. Über ihn sagte Steinbrück, es gebe aus seiner Sicht genügend Material, um deutlich zu machen, dass Höcke „ein Geisteskind“ sei, „das mit den Grundlagen unserer Verfassung nichts zu tun hat“. (rr)






