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Millionen Betroffene: Rentenkommission fordert Abschaffung der Witwenrente

Millionen Betroffene: Rentenkommission fordert Abschaffung der Witwenrente

Millionen Betroffene: Rentenkommission fordert Abschaffung der Witwenrente

Eine ältere Dame mit Gehstock und Einkaufstasche (Symbolbild): Rund 5,2 Millionen Menschen beträfe die Abschaffung der Witwenrente. Foto: IMAGO / Dirk Sattler
Eine ältere Dame mit Gehstock und Einkaufstasche (Symbolbild): Rund 5,2 Millionen Menschen beträfe die Abschaffung der Witwenrente. Foto: IMAGO / Dirk Sattler
Eine ältere Dame mit Gehstock und Einkaufstasche (Symbolbild): Rund 5,2 Millionen Menschen wären betroffen. Foto: IMAGO / Dirk Sattler
Millionen Betroffene
 

Rentenkommission fordert Abschaffung der Witwenrente

Steht die Witwenrente vor dem Aus? Pläne der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission sehen ein verpflichtendes Ersatz-Modell vor. Ökonomen kritisieren den Reformvorschlag – aus guten Gründen.
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BERLIN. Die Rentenkommission fordert offenbar eine Abschaffung der Witwenrente. Wie aus dem Terminplan des von der Bundesregierung eingesetzten Gremiums hervorgeht, der dem Handelsblatt vorliegt, sind darin Reformvorschläge enthalten, die stattdessen für ein verpflichtendes Rentensplitting plädieren. Eine abschließende Entscheidung der 13köpfigen Kommission aus Politikern und Wissenschaftlern steht noch aus. Der Plan soll am 29. Juni offiziell vorgelegt werden.

Eine Abschaffung der Witwenrente beträfe mehr als 5,2 Millionen Menschen, davon allein rund 4,5 Millionen Frauen. Diese leben im Durchschnitt vier Jahre länger als Männer, weshalb derzeit nur etwa 700.000 Männer Hinterbliebenenrente beziehen.

Das Modell der Rentenkommission soll die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche automatisch gleichmäßig zwischen beiden Partnern aufteilen und damit besser zur heutigen Arbeitswelt und zu „alternativen“ Familienformen passen. Konkret wünscht sich die Kommission so anscheinend eine bessere Absicherung von Frauen.

Wirtschaftsweisen sehen in Witwenrente einen Fehlanreiz

Der Vorschlag war bereits im Jahresgutachten 2023/24 der Wirtschaftsweisen enthalten. Die fünf Ökonomen setzen sich ebenfalls dafür ein, die klassische Hinterbliebenenrente nach einer Übergangsphase vollständig abzuschaffen (JF berichtete). Sie sehen in der geltenden Regelung – die bis zu 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners gewährt – einen Fehlanreiz, der vor allem Frauen davon abhalte, eigene Rentenansprüche aufzubauen.

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Ein verpflichtendes Splitting würde aus Sicht des Sachverständigenrates diese Verzerrung beseitigen und die Arbeitsanreize für Zweitverdiener stärken, was auch dem Kampf gegen den Fachkräftemangel dienen könne.

Freiwilliges Splitting bisher kaum genutzt

Paare können ihre Rentenansprüche seit 2002 freiwillig aufteilen. Die Option wird jedoch nur sehr selten in Anspruch genommen, da weniger als 1.000 Paare pro Jahr davon Gebrauch machen. Grund sind unter anderem strenge Voraussetzungen, darunter mindestens 25 Beitragsjahre bei beiden Partnern. Spätere Bezüge durch die Witwenrente schließt das Splitting aus, was für viele Betroffene finanziell ungünstig erscheinen dürfte.

Auch andere Rentenexperten wie der Wirtschaftswissenschaftler Axel Börsch-Supan und der frühere Chef der Deutschen Rentenversicherung, Franz Ruland, haben sich zuletzt für eine langfristige Abschaffung der Witwenrente ausgesprochen. Sie fordern jedoch einen Vertrauensschutz für bereits erworbene Ansprüche. Ruland schlägt als Kompromiss vor, diese Rente künftig nur noch für Hinterbliebene mit kinderbezogenen Erziehungszeiten zu gewähren; kinderlose Paare sollten stattdessen nach dem Realsplitting-Prinzip versorgt werden.

Begrenzte Wirkung auf die Rentenfinanzen erwartet

Obwohl viele Ökonomen eine Reform für überfällig halten, gibt es Bedenken seitens des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) und des Ifo-Instituts, die die Erwartungen ausbremsten. Der IW-Leiter des Clusters Staat, Steuern und Soziale Sicherung, Jochen Pimpertz, und Joachim Ragnitz vom Ifo Dresden betonten, dass das Rentensplitting – ob bindend oder ohne Zwang – nur einen kleinen Beitrag zur Bewältigung der demographischen Kosten leisten könne.

Ad hoc seien keine Einsparungen zu erwarten, da es sich lediglich um eine Umverteilung bestehender Ansprüche handele. In Einzelfällen könnten sogar höhere Ausgaben entstehen, etwa wenn bisher die „kleine Witwenrente“ gezahlt worden wäre. Solche Fälle gelten jedoch als selten, da diese Variante nur Hinterbliebenen unter 47 Jahren zusteht.

Verwitwete Frauen bekamen zuletzt durchschnittlich rund 735 Euro, Männer 402 Euro. Die Diskrepanz ergibt sich aus den Einkommensunterschieden. Diese gehen meist auf eine längere Erziehungszeit der Kinder und eine höhere Teilzeitquote bei Frauen zurück. Bei etwa 85 Prozent der Hinterbliebenen wird das eigene Einkommen angerechnet, was die Höhe der Witwenrente zusätzlich reduziert. (rsz)

Eine ältere Dame mit Gehstock und Einkaufstasche (Symbolbild): Rund 5,2 Millionen Menschen wären betroffen. Foto: IMAGO / Dirk Sattler
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