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Keine konkrete Begründung: Bundestag verweigert dem nächsten AfD-Mitarbeiter den Zugang

Keine konkrete Begründung: Bundestag verweigert dem nächsten AfD-Mitarbeiter den Zugang

Keine konkrete Begründung: Bundestag verweigert dem nächsten AfD-Mitarbeiter den Zugang

Berlin, Deutschland: Deutscher Bundestag: 80. Bundestagssitzung: Kamera für eine Fernsehübertragung. Erneut wurde einem Mitarbeiter der AfD der Zugang zum Parlament verwehrt.
Berlin, Deutschland: Deutscher Bundestag: 80. Bundestagssitzung: Kamera für eine Fernsehübertragung. Erneut wurde einem Mitarbeiter der AfD der Zugang zum Parlament verwehrt.
Der Bundestag von innen: Hohes Haus verweigert erneut einem AfD-Politiker den Zugang. Foto: picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
Keine konkrete Begründung
 

Bundestag verweigert dem nächsten AfD-Mitarbeiter den Zugang

Schon wieder wird einem Mitarbeiter der AfD der Zugang zum Bundestag verwehrt – zum achten Mal in der laufenden Legislaturperiode. Konkrete Gründe für die jetzige Entscheidung werden nicht genannt.
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BERLIN. Einem Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Peter Bohnhof ist der Zugang zum Bundestag verwehrt worden. Dem Betroffenen wurden der Hausausweis und der Zugang zum IT-System des Parlaments verwehrt, wie das Nachrichtenportal „Politico“ am Montag berichtete. Auf Nachfrage des Mediums teilte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung mit, es gebe „tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte“, wonach der Betroffene verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge, die „die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages und die Sicherheit von Abgeordneten“ gefährden könnten. Genaueres wurde nicht mitgeteilt.

In der laufenden Legislaturperiode ist es das achte Mal, dass einem Mitarbeiter der AfD der Zutritt zum Bundestag verwehr wurde. Mitarbeiter anderer Parteien waren bislang nicht davon betroffen.

Ramelow verteidigt Vorgehen, AfD wehrt sich

Ende Januar war bekanntgeworden, dass unter anderem der Islamkritiker Michael Stürzenberger von der Maßnahme betroffen ist. Stürzenberger, der für den bayerischen AfD-Bundestagsabgeordneten Erhard Brucker arbeitet, war 2024 wegen islamkritischer Aussagen vom Landgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Die Justiz wertete Stürzenbergers Aussage als gesetzeswidrig, wonach der politische Islam versuche, „Frauen unter die Kontrolle zu bekommen“.

Der amtierende Vizepräsident des Deutschen Bundestags, Bodo Ramelow (Linkspartei) verteidigte gegenüber „Politico“ das Vorgehen der Bundestagsverwaltung. Es gehe dabei nicht um die Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei, betonte Ramelow. Stattdessen gehe es um die Frage, ob Mitarbeiter zuverlässig genug seien, um die Computer im Hohen Haus zu benutzen. Das alles geschehe „nach rechtsstaatlichen Prinzipien“. Die Betroffenen hätten die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, betonte der Linkspartei-Politiker.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, hatte bereits im Februar rechtliche Schritte gegen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) eingeleitet, um die Ausstellung der Hausausweise für AfD-Mitarbeitern zu erwirken (JF berichtete). (st)

Der Bundestag von innen: Hohes Haus verweigert erneut einem AfD-Politiker den Zugang. Foto: picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
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