Nun ist es raus, wer’s war. Endlich. Den unscheinbaren Zettel, mit dem SED-Funktionär Günter Schabowski am 9. November 1989 in Ost-Berlin während einer Pressekonferenz die Einzelheiten des neuen Gesetzes für mehr Reisefreiheit erläutern wollte, hat ein früherer DDR-Bürger namens Uwe Krüger 2014 für 25.000 Euro dem Bonner „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ verkauft.
Vorbesitzer der Schabowski-Notiz war wiederum Thomas Schalck-Golodkowski, Sohn des Stasi-Offiziers und später verurteilten DDR-Devisenbeschaffers Alexander Schalck-Golodkowski. Mit der Preisgabe dieser Informationen geht ein jahrelanger – und teurer – Rechtsstreit zu Ende (JF berichtete).
Kein Gang zum Bundesverwaltungsgericht
Die bundeseigene Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ hatte sich gegen das Auskunftersuchen des Bild-Chefreporters Hans-Wilhelm Saure gesträubt, die Namen des Verkäufers und des Vorbesitzers zu nennen. In zwei Instanzen bekam der Journalist recht. Nach anfänglichem Zögern gab die Stiftung nun klein bei und zog nicht vor das Bundesverwaltungsgericht.
Rund 64.000 Euro hat sich das Bonner Haus der Geschichte, das fast vollständig vom Bund finanziert wird und einen jährlichen Betrag von knapp 26 Millionen Euro aus dem Etat des Kulturbeauftragten der Bundesregierung erhält, seine anwaltliche Vertretung kosten lassen. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln hat die renommierte Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs, die auch anwaltlich für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig ist, das Museum vertreten.
Das Stück Papier mit den handschriftlichen Notizen für die legendär gewordene Pressekonferenz – „Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort … unverzüglich“ –, die als Auslöser des Falls der Berliner Mauer in die Geschichte einging, lag zunächst nur in Kopie im Haus der Geschichte, bevor man dann auch das Original erwarb.
Warum musste die Bundesrepublik für den Zettel zahlen?
Schabowskis Witwe Irina hatte sich noch 2015, im Todesjahr ihres Mannes, empört: „Das ist der kaltblütige Verkauf einer gestohlenen Sache.“ Schon damals hieß es, Bekannte Schabowskis hätten den Zettel und andere Dokumente Anfang der neunziger Jahre ausgeliehen, sie dann aber nie zurückgegeben.
Nicht geklärt ist indes, ob das Haus der Geschichte das Originalpapier überhaupt hätte bezahlen müssen. Fachleute sind überzeugt, dass nach dem Provenienzprinzip der historisch bedeutsame Zettel ohnehin der Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin der DDR zugestanden hätte. Schließlich war Schabowski am 9. November 1989 kein Privatmann, sondern als Mitglied des ZK auch Teil des Regimes. Offen ist also, ob es noch ein juristisches oder politisches Nachspiel hat, dass der deutsche Steuerzahler für etwas bezahlen musste, das ihm bereits gehört hat.






