BERLIN. Die Grünen haben für eine nicht genehmigte Wahlkampfaktion in München eine Geldbuße erhalten. Für die Projektion ihres damaligen Kanzlerkandidaten Robert Habeck auf das Münchner Siegestor im Januar 2025 (die JF berichtete) verhängt das Kreisverwaltungsreferat eine Strafe in Höhe von 6.948 Euro.
Nach Angaben der Behörde können die Betroffenen die Bescheide anfechten und gerichtlich überprüfen lassen. Zuvor berichten Medien über den Fall.
Die Partei projiziert das Konterfei Habecks samt Slogan für etwa eine Stunde auf das Siegestor. Eine Genehmigung liegt laut Kreisverwaltungsreferat nicht vor. Zudem wird den Betroffenen vorgeworfen, Wahlwerbung außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen betrieben und denkmalschutzrechtliche Bestimmungen missachtet zu haben.
Auch Werbeagentur muss für Habeck-Projektion zahlen
Den größeren Anteil der Geldbuße trägt mit 4.728,50 Euro die Bundesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen als Auftraggeberin. Auf die beteiligte Werbeagentur und deren Verantwortlichen entfallen 2.219,50 Euro.
Bei der Höhe der Strafe wird insbesondere berücksichtigt, dass die Aktion bundesweit Aufmerksamkeit erregt hat, teilt die Behörde mit. (rr)






