BREMEN. Das Verwaltungsgericht Bremen hat geurteilt, dass die ehemalige Leiterin der Asylbehörde des Stadtstaats, Ulrike B., ihren Beamtenstatus verliert. Damit geht einher, dass sie keine Pensionsansprüche mehr hat, wie der Spiegel am Donnerstag berichtete. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte zuvor eine Disziplinarklage eingereicht, weil B. als Behördenleiterin Geheimnisverrat in 41 Fällen begangen haben soll.
Die Frau war maßgeblich in einen Skandal involviert, der 2018 dazu geführt hatte, dass die damalige Chefin der Bremer Asylbehörde, Jutta Cordt, ihren Posten verlor. Auch B. wurde damals beschuldigt, zwischen 2013 und 2016 zusammen mit zwei Asylanwälten mindestens 1.200 Ausländern Asyl gewährt zu haben, obwohl diese darauf keinen Anspruch hatten. In einem 2021 stattgefundenen Prozess erhärtete sich dieser Verdacht nicht, B. akzeptierte die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung von 10.000 Euro.
Das Bamf hatte mit der aktuellen Klage darauf abgezielt, B. aus dem Beamtenstand zu entfernen, um ihr keine Pension mehr zahlen zu müssen. Denn ihr wurde mutmaßlicher Geheimnisverrat in 41 Fällen vorgeworfen – unter anderem die Weitergabe interner Behördenmails mit persönlichen Daten zu 3.638 Asylbewerbern. Diese Daten landeten bei einem Asylanwalt.
Interna an Asylanwalt weitergegeben
Zudem soll sie ein Computer-Tablet und eine Kaffeemaschine angenommen haben. B. verteidigte sich damit, dass die Geräte defekt und damit preislich wertlos gewesen seien. Außerdem habe sie diese nicht von dem Asylanwalt erhalten, dem sie die vertraulichen Mails zugespielt hatte. Das Weiterleiten dieser Mails hatte sie gestanden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine offizielle Urteilsbegründung werde erst nach Ostern veröffentlicht, berichtet die Zeit unter Berufung auf Gerichtskreise. Erst dann beginne die Frist, um vor der nächsthöheren Instanz Berufung einzulegen.
In Bremen lebten zum Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 1.142 Personen, die aktuell einen Asylerstantrag stellen, wie aus einer Erhebung des Bamf hervorgeht. (st)






