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Spanien: Noelia Castillo Ramos: Sterbehilfe nach Gruppenvergewaltigung genehmigt

Spanien: Noelia Castillo Ramos: Sterbehilfe nach Gruppenvergewaltigung genehmigt

Spanien: Noelia Castillo Ramos: Sterbehilfe nach Gruppenvergewaltigung genehmigt

Wollte nach einer Gruppenvergewaltigung nicht mehr leben: Noelia Castillo Ramos. Foto: Antena 3
Wollte nach einer Gruppenvergewaltigung nicht mehr leben: Noelia Castillo Ramos. Foto: Antena 3
Wollte nach einer Gruppenvergewaltigung nicht mehr leben: Noelia Castillo Ramos. Foto: Antena 3
Spanien
 

Noelia Castillo Ramos: Sterbehilfe nach Gruppenvergewaltigung genehmigt

Nach einer Gruppenvergewaltigung und einem misslungenen Suizidversuch will eine 25-Jährige ihr Leben beenden. Spaniens Gerichte geben grünes Licht. Heute wird Noelia Castillo Ramos sterben.
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BARCELONA. Ein spanisches Gericht hat einer 25-jährigen Frau nach einer Gruppenvergewaltigung das Recht auf aktive Sterbehilfe zugesprochen. Der Fall der Katalanin Noelia Castillo Ramos ist nach einem mehrjährigen Verfahren juristisch entschieden worden. Auch der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte wies einen Antrag auf einstweilige Aussetzung ab.

Noelia Castillo Ramos war im Jahr 2022 Opfer einer Gruppenvergewaltigung geworden. Kurz darauf versuchte sie, sich das Leben zu nehmen, indem sie aus dem fünften Stock sprang. Sie überlebte schwer verletzt und ist seither querschnittsgelähmt.

Die Tat ereignete sich nach Medienberichten in einem Heim für Minderjährige. Über die Täter ist aufgrund von Opferschutzbestimmungen nichts bekannt. Castillo Ramos wuchs in schwierigen familiären Verhältnissen auf und verbrachte Teile ihrer Kindheit und Jugend in solchen Einrichtungen. Im Jahr 2024 beantragte sie aktive Sterbehilfe nach spanischem Recht. Die erforderlichen medizinischen Gutachten bestätigten ein schweres, unheilbares Leiden. Auch die zuständige Kommission in Katalonien kam zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Opfer will Sterbehilfe um nicht mehr leiden zu müssen

Der Vater der Betroffenen versuchte, die Durchführung gerichtlich zu verhindern, und legte mehrere Rechtsmittel ein. Er argumentierte, die Entscheidung seiner Tochter sei nicht frei getroffen worden. Die spanischen Gerichte wiesen dies zurück. Auch das Verfassungsgericht bestätigte den Anspruch auf Sterbehilfe. In letzter Instanz wurde der Fall dem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt. Der Antrag auf Aussetzung blieb erfolglos. Die Durchführung der Sterbehilfe wurde für den heutigen 26. März vorgesehen.

In einem Interview schilderte Castillo Ramos ihre Situation: „Ich habe zu nichts Lust – nicht zum Ausgehen, nicht zum Essen, nicht zu irgendetwas.“ Zudem erklärte sie: „Ich will einfach in Frieden gehen und aufhören zu leiden.“ (rr)

Wollte nach einer Gruppenvergewaltigung nicht mehr leben: Noelia Castillo Ramos. Foto: Antena 3
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