478 Seiten bedrucken die niedersächsischen Verfassungsschützer mit Inhalten aus dem Internet. Sie meinen, damit beweisen zu können, dass die AfD in dem Bundesland eine „rechtsextremistische Bestrebung“ sei. Die Ausdrucke bilden den Kern eines umfangreichen Gutachtens des Landesamtes für Verfassungsschutz. Insgesamt umfasst der Vorgang mehrere hundert Seiten: Neben der Materialsammlung an ausgedruckten Beiträgen aus sozialen Netzwerken findet sich eine mehr als 200 Seiten lange Begründung, in der die Behörde ihre Vorwürfe ausführlich darlegt.
Der Verfassungsschutz wirft der Partei unter anderem ein „ethnisch-kulturelles Volksverständnis“, migrationsfeindliche Agitation sowie eine „Delegitimierung des demokratischen Rechtsstaates“ vor. Mit diesen Punkten begründet die Behörde die Hochstufung des Landesverbandes als rechtsextremes Beobachtungsobjekt am 17. Februar. Ein Blick in die Unterlagen, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegen, zeigt, wie diese Einschätzung zustande kommt.
Eine Handvoll Strafverfahren gegen AfD-Mitglieder
Zu Beginn führen die Verfassungsschützer mehrere polizeiliche Vorgänge an. Wie diese ausgingen, geht aus den Unterlagen jedoch nicht hervor. Die JUNGE FREIHEIT hat die zuständigen Behörden dazu angefragt. Eine Meldung betrifft die Verteilung eines AfD-Flugblatts in Melle-Riemsloh, das laut Polizei geeignet sei, „Ängste der Bevölkerung vor Asylsuchenden zu schüren“. Ein Ermittlungsverfahren wurde jedoch mangels Anfangsverdachts gar nicht eingeleitet.
Ein weiterer Vorgang betrifft eine Anzeige wegen Bedrohung im Niedersächsischen Landtag. Das Verfahren wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Ebenfalls aufgeführt ist eine Anzeige wegen Beleidigung: Ein Mann soll eine Krankenhausangestellte als „dunkelhaarige Drecksau“ beschimpft und erklärt haben, sie sei „zu dunkel für die deutsche Rasse“. In diesem Fall kam es zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe. In einem weiteren Fall bezeichnete der AfD-Kreisverband Hannover auf X den SPD-Bundestagsabgeordneten Adis Ahmetovic als „bosnischen Clanjungen“. Ob es in diesem Zusammenhang zu einem Ermittlungsverfahren kam, ist nicht bekannt.
Am ausführlichsten ist ein Bericht über eine Durchsuchung im Raum Hannover im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Diebstahls und Sachbeschädigung an Gedenkkränzen auf dem Gelände der Gedenkstätte Ahlem. Dabei stellte die Polizei mehrere Waffen sicher. Der Beschuldigte war erst wenige Wochen zuvor AfD-Mitglied geworden. In diesem Zusammenhang verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Gutachten stützt sich allein auf öffentliche Aussagen
Aus Sicht der Behörde liegt der eigentliche Kern des Falls aber nicht in solchen Vorgängen, sondern in den politischen Aussagen des Landesverbandes selbst. Den Vorwurf eines „ethnisch-kulturellen Volksverständnisses“ macht der Verfassungsschutz dabei unter anderem an einem Beitrag des AfD-Kreisverbandes Osterholz-Verden fest. Zu einem Artikel der JUNGEN FREIHEIT hieß es dort: „Natürlich gibt es ein Volk. Ein Staatsvolk, ein deutsches Volk.“ Solche Formulierungen wertet die Behörde als Ausdruck eines Volksbegriffs, der nicht staatsbürgerlich, sondern ethnisch-kulturell geprägt sei.
Breiter wird das Material bei Aussagen über Migration und Kriminalität. So schrieb der Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße auf Facebook: „Deutschland, ihr Weltsozialamt! Nigerianer mit deutschem Pass verursacht jährliche Kosten von 1,5 Millionen Euro!“ Er bezog sich dabei auf einen Bild-Bericht über einen Fall mutmaßlichen Sozialleistungsbetrugs, in dem von 24 anerkannten Kindern und Zahlungen in Millionenhöhe die Rede war (JF berichtete). Auch der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert griff denselben Fall auf und schrieb: „Nigerianer mit deutschem Pass kassiert richtig ab.“
Der Landtagsabgeordnete Stephan Bothe wiederum verwies auf sinkende Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. Demnach stellten Ausländer in Niedersachsen rund 11,4 Prozent der Bevölkerung, aber 31,9 Prozent der Tatverdächtigen. Bothe kommentierte dies mit den Worten, es handle sich nicht um einen „Rückgang der Kriminalität“, sondern um einen „Bevölkerungsaustausch mit kriminellen Folgen“.
Der Verfassungsschutz sieht darin nicht nur zugespitzte Beiträge zur Migrationspolitik, sondern eine generelle Herabsetzung von Zuwanderern. Die AfD stelle, so die Behörde, eine Kausalität zwischen „zugewanderten Menschen – insbesondere männlichen und muslimischen – und (Gewalt-)Kriminalität“ her und verlasse damit den Rahmen einer legitimen Thematisierung von Migranten begangener Straftaten.
Ist Schwarz-Rot-Gold statt Regenbogen verfassungsfeindlich?
Ähnlich weit fasst das Gutachten den Vorwurf der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“. So schilderte der damalige Landesvorsitzende Frank Rinck in einem Facebook-Beitrag einen Messerangriff und schrieb zugleich: „Nein, nicht alle Somalier stehen unter Generalverdacht, Mörder oder Amokläufer zu sein.“ Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert verwies in einem Facebook-Beitrag auf eine Umfrage aus der Schwulenszene, in der die AfD mit 27,9 Prozent vor Grünen (19,9), Union (17,6) und SPD (12,5) lag (JF berichtete). Dazu schrieb er: „Wer hätte gedacht, dass der Import von Millionen homophoben Muslimen dazu führen würde, dass die Schwulenszene die einzige Partei wählt, die sich um ihre Sicherheit und Interessen kümmert?“
Auch Aussagen des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Omid Najafi, dessen Eltern aus dem Iran stammen, werden herangezogen. Er schrieb: „Wir schieben die ausreisepflichtigen und kriminellen Ausländer ab.“ Dies sei ein Hinweis auf eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit der AfD.
Beim Vorwurf der „Queerfeindlichkeit“ stützt sich das Gutachten dann vor allem auf Beiträge der Landtagsabgeordneten Vanessa Behrendt. So schrieb sie etwa: „Die Regenbogenfahne steht für: Machenschaften pädophiler Lobbygruppen und die Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen mit Pubertätsblockern“. In einem weiteren Beitrag zum Christopher Street Day erklärte sie: „Nackt durch die Straßen rennen, Geschlechtsverkehr vor den Augen aller – all das gibt es heute beim CSD in Berlin.“
Daneben werden nur wenige weitere Beiträge angeführt, etwa die Aussage des Landtagsabgeordneten Harm Rykena, die Regenbogenflagge sei „mittlerweile selbst ein Symbol des Hasses“, oder ein Eintrag des AfD-Kreisverbandes Hannover-Stadt: „Deutschland hat nur eine richtige Flagge. Die Farben sind Schwarz-Rot-Gold.“ Gleichwohl leitet der Verfassungsschutz daraus ab, es handele sich nicht um Einzelmeinungen, sondern um eine „im gesamten Landesverband manifestierte ideologische Position“.
Begriffe wie „Kartellpartei“ seien schon verfassungsfeindlich
Am weitesten geht die Behörde dort, wo sie Kritik an anderen Parteien und Institutionen bereits als Angriff auf das Demokratieprinzip wertet. Schon die Verwendung von Begriffen wie „Systempartei“, „Kartellpartei“ oder „Blockpartei“ gilt ihr als Anhaltspunkt für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung. Den so bezeichneten Parteien werde, heißt es im Gutachten, ihre Existenzberechtigung abgesprochen. Letztlich werde damit die verfassungsmäßige Ordnung diffamiert.
Als Belege führt der Verfassungsschutz unter anderem Beiträge verschiedener AfD-Politiker an. So schrieb der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, sein TikTok-Konto habe „mehr als doppelt so viele ‚Likes‘ wie alle 500 Bundestagsabgeordneten von Grünen, SPD und Union zusammen“. Die sogenannten „Kartell-Politiker“ stünden für „Bevormundung, Freiheitseinschränkung und links-bunte Ideologie“.
Der Bundestagsabgeordnete Jörn König erklärte nach dem Ende der Ampel-Koalition: „Die Ampelunion hat Angst vor der Demokratie!“ Hintergrund waren damalige Absprachen insbesondere in der Union, Abstimmungen ohne vorherige Verständigung zu vermeiden, um Mehrheiten mit der AfD auszuschließen. König schrieb weiter, die „Kartellparteien“ hätten sich durch eine „Brandmauer“ selbst eingeschränkt und handelten nach „Parteitaktik vor Gemeinwohl“.
In einem weiteren Beitrag griff König einen Beitrag der JUNGEN FREIHEIT über die Entscheidung des Ältestenrates auf, der AfD-Fraktion keinen größeren Sitzungssaal zuzugestehen. Die 151 Abgeordneten verfügen damit über rund 1,66 Quadratmeter pro Person, während der SPD-Fraktion mehr als doppelt so viel Raum zur Verfügung steht. König sprach in diesem Zusammenhang von einem „Kartell aus CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke“ und schrieb: „Demokratie ist das alles nicht.“ Für den Verfassungsschutz ist auch das kein bloß polemischer Streit um parlamentarische Abläufe, sondern eine „Verächtlichmachung und Diffamierung“ anderer Parteien und ihrer Vertreter.
Gleichsetzungen mit der DDR und dem Nationalsozialismus
In dieselbe Richtung wertet die Behörde Vergleiche mit nichtdemokratischen Systemen. Insbesondere Gleichsetzungen der Bundesrepublik mit der DDR oder Anspielungen auf einen Überwachungsstaat deuteten demnach auf eine Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hin. So schrieb der Bundestagsabgeordnete Dirk Brandes im Zusammenhang mit neuen Meldestellen: „Wir befinden uns auf dem besten Wege in eine meinungspolitische DDR 2.0.“
Jörn König bezeichnete den Verfassungsschutz als „als ‚Verfassungsschutz‘ getarnte weisungsgebundene Behörde Regierungsschutz“ und schrieb: „Die DDR hatte am Ende 190.000 inoffizielle Stasi-Mitarbeiter. Es hat nichts geholfen, die DDR ist Geschichte.“ Ähnlich äußerte sich der Landtagsabgeordnete Stefan Marzischewski-Drewes mit dem Satz: „Keine DDR 2.0. Meinungsfreiheit für alle! Es kann mittlerweile jeden von uns treffen!“ Aus Sicht des Verfassungsschutzes relativieren solche Vergleiche nichtdemokratische Systeme und werten zugleich die bestehende Ordnung ab.
Noch schwerer wiegt im Gutachten der Vorwurf, die AfD Niedersachsen verharmlose den Nationalsozialismus, indem sie aktuelle politische Entwicklungen immer wieder mit dem „Dritten Reich“ vergleiche. Als Beleg führt der Verfassungsschutz unter anderem eine Äußerung des Bundestagsabgeordneten Martin Sichert an. Dieser schrieb zur Frage, ob Regenbogenflaggen an Rathäusern gehisst werden sollten: „Das letzte Mal, als die Fahne einer bestimmten Ideologie an deutschen Rathäusern gehisst wurde, waren danach Millionen von Menschen tot.“
Auch mehrere Kreisverbände werden angeführt. So verbreitete der AfD-Kreisverband Osterholz-Verden den Satz: „Wer sich fragt, warum Hitler nicht gestoppt wurde, der sollte sich auch fragen, warum Merkel noch regiert.“ Der Kreisverband Salzgitter nutzte während der Corona-Pandemie ein Bild des Eingangs des Konzentrationslagers Dachau und ersetzte den Schriftzug „Arbeit macht frei“ durch „Impfung macht frei“. Der Kreisverband Goslar stellte ein Foto von Olaf Scholz auf einem Panzer einem Bild Adolf Hitlers gegenüber und schrieb dazu: „Er will ja Führer der freien Welt sein.“ Der Kreisverband Wilhelmshaven zog in einem längeren Beitrag Parallelen zwischen heutigen Überprüfungen im öffentlichen Dienst und historischen Maßnahmen im Nationalsozialismus sowie in der DDR. Der Verfassungsschutz wertet solche Vergleiche als Relativierung des Nationalsozialismus und seiner Verbrechen.
Compact, Ein Prozent und die Neuen Rechten
Ein weiterer Baustein der Begründung betrifft mutmaßliche personelle und ideologische Kontinuitäten zu bereits als extremistisch eingestuften Strukturen. So führt der Verfassungsschutz an, die früheren Organisationen „Der Flügel“ sowie die „Junge Alternative Niedersachsen“ seien nach ihrer formalen Auflösung personell und inhaltlich in den Parteistrukturen aufgegangen. Zudem verweist die Behörde auf Kontakte einzelner Funktionäre zu Akteuren der sogenannten Neuen Rechten, unter anderem „Ein Prozent“, das in der Vergangenheit Kampagnen zur Migrationspolitik organisiert hat. Diese Netzwerke wertet der Verfassungsschutz als Hinweis auf eine ideologische Nähe zu rechtsextremen Positionen.
Auch vermeintlich beiläufige Beiträge werden im Gutachten zur Begründung personeller und ideologischer Netzwerke herangezogen. So führt der Verfassungsschutz einen X-Beitrag der Kreisvorsitzenden Marie-Thérèse Kaiser vom 5. Juni 2023 an. Darin heißt es: „Wir von @Lukreta_ haben da den passenden Aufkleber“. Gezeigt wird ein Meme mit der Aufschrift „Join your local Strickverein“, auf dem mehrere junge Frauen zu sehen sind, deren Augen grafisch rot hervorgehoben sind. Die Behörde wertet den Beitrag als Hinweis auf eine Verbindung zur „IB-nahen Fraueninitiative Lukreta“. Weder im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht noch in den Veröffentlichungen des Bundesamtes wird diese Gruppierung jedoch aufgeführt.

Neben solchen Einzelbelegen stützt sich der Verfassungsschutz zur Begründung angeblicher Netzwerke auch auf die Einordnung ganzer Medienangebote. So wird etwa das Magazin Compact angeführt, dem die Behörde eine Rolle im Umfeld der „Neuen Rechten“ zuschreibt und gegen die AfD ins Feld führt. Zwar hatte das Bundesinnenministerium im Juli 2024 unter Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Vereinsverbot gegen das Magazin verhängt. Dieses wurde jedoch vom Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden sei davon jedoch „losgelöst“ zu betrachten, heißt es in den Unterlagen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte sich in seinem Urteil mit ähnlichen Vorwürfen, wie denen gegen die AfD, auseinander. Dem Urteil zufolge könne sich allein das sogenannte Remigrationskonzept Martin Sellners – soweit es eine unterschiedliche Behandlung deutscher Staatsangehöriger vorsieht – als menschenwürdewidrig erweisen. Die übrigen Vorwürfe, auf die sich das Ministerium gestützt hatte, begründeten hingegen keinen darüber hinausgehenden Verstoß gegen die Menschenwürde. Angeführt werden in diesem Zusammenhang etwa das Verächtlichmachen gesellschaftlicher Minderheiten, sogenannte „Re-Tribalisierungs“-Pläne, das Bedienen von Verschwörungstheorien oder geschichtsrevisionistische Thesen.
Verfassungsschützer erkennen keine nationalsozialistische Gesinnung
Zugleich stellen sich die Verfassungsschützer selbst ein Bein. In dem internen Antrag heißt es ausdrücklich: „Äußerungen, die das Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich angreifen, lassen sich jedoch nicht feststellen.“ Ebenso gebe es keine Belege dafür, dass der niedersächsische AfD-Landesverband den Nationalsozialismus verherrliche oder befürworte. Zugleich räumt die Behörde ein, dass die erforderliche Verdichtung tatsächlicher Anhaltspunkte im Fall des Landesverbandes schwerer zu belegen sei. Dies führt sie unter anderem auf eine „taktisch motivierte Zurückhaltung“ bei öffentlichen Äußerungen zurück. Eine inhaltliche Abgrenzung zu ostdeutschen Landesverbänden, die sich „ohne Zurückhaltung extremistisch positionieren“, sei zudem nicht erkennbar.
Der zentrale Vorwurf verlagert sich damit auf eine andere Ebene. Nicht ein direkter Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung wird behauptet, sondern eine Auslegung politischer Zuspitzungen, historischer Vergleiche und polemischer Systemkritik in der für die AfD jeweils belastendsten Weise. Genau an diesem Punkt haben Gerichte den Verfassungsschutz in der Vergangenheit gebremst.
Das Verwaltungsgericht Köln betonte in seinem Eilbeschluss zur Einstufung der Gesamt-AfD, dass auch scharfe und zugespitzte Kritik grundsätzlich Teil des politischen Meinungskampfes sein kann. Erst wenn sie mit konkreten Aktivitäten zur Beseitigung zentraler Verfassungsprinzipien verbunden ist, wird sie verfassungsschutzrechtlich relevant. Auch das Bundesverwaltungsgericht stellte in anderem Zusammenhang klar, dass bei mehrdeutigen politischen Aussagen nicht die belastendste, sondern „die noch von der Meinungsfreiheit gedeckte Auslegungsvariante zugrunde zu legen“ haben.
Wie unsicher die rechtliche Grundlage der Einstufung ist, zeigte schließlich auch der weitere Verlauf des Verfahrens. Nachdem die AfD Niedersachsen Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht und Eilrechtsschutz beantragt hatte, nahm der Verfassungsschutz die Hochstufung vorläufig – „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ – zurück und führt den Landesverband bis zur gerichtlichen Entscheidung wieder als Verdachtsfall.
Dieser Artikel erscheint auch in der gedruckten JUNGEN FREIHEIT 13/26.






