BERLIN. Die Summen, die aktuelle und frühere Empfänger von Bürgergeld und Arbeitslosengeld an die Bundesagentur für Arbeit zurückzahlen müßten, es aber nicht tun, belaufen sich inzwischen auf 6,3 Milliarden Euro. Beim Bürgergeld sind es 4,4 Milliarden Euro, bei Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Berufsausbildungsbeihilfe 1,9 Milliarden Euro.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor. Sie macht auch deutlich, wie schwer sich der Staat tut, zu viel ausgezahltes Geld wieder einzutreiben. Denn 43,1 Prozent der Bürgergeld-Forderungen sind älter als fünf Jahre, beim Arbeitslosengeld sind es 44 Prozent. Die Bundesregierung bezog sich bei diesen Angaben auf den Stand September 2025.
Arbeitsagentur ließ eine Milliarde Euro verjähren
Das Kabinett von Kanzler Friedrich Merz (CDU) räumte in seiner Antwort auch ein Versagen der von der SPD-Politikerin Andrea Nahles geführten Behörde ein. Bei langjährig bestehenden Forderungen gelingt es der Arbeitsagentur lediglich, weniger als ein Prozent der offenen Beträge einzutreiben. Und das hat fatale Folgen für die Beitrags- und Steuerzahler: Allein im Jahr 2024 sind Forderungen in Höhe von rund 957 Millionen Euro verjährt oder endgültig ausgefallen. Sie werden auch nicht mehr eingetrieben.
Für Januar bis September 2025 liegt der Zahlungsausfall der Arbeitsagentur allein bei den überbezahlten Bürgergeld-Empfängern bei 3,3 Milliarden Euro. Die Arbeitslosengeld-Bezieher schulden dem Staat in diesen neun Monaten weitere 1,3 Milliarden Euro.

Die Enthüllung durch die AfD-Anfrage sorgt nun auch bei der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) von CDU und CSU für Unmut. Sie fordert, die Bundesagentur für Arbeit solle ihre Forderungen künftig massiv eintreiben können. Auf dem Bundesparteitag der CDU am 20. und 21. Februar will sie einen entsprechenden Antrag einbringen. (fh)





