HAMBURG. In einem weiteren Urteil zur „Correctiv“-Berichterstattung über das Potsdamer Treffen hat das Oberlandesgericht Hamburg zentrale Passagen einer Dokumentation untersagt, welche die öffentlich-rechtlichen Sender NDR und SWR über das umstrittene Potsdam-Treffen produziert hatten.
Das Gericht sah in der Darstellung eine unzulässige Falschbehauptung zulasten des renommierten Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau. Konkret untersagte das OLG Hamburg eine Szene, in der durch einen irreführenden Zusammenschnitt der Eindruck erweckt wird, Vosgerau habe dem Verfassungsschutz unterstellt, das Treffen in Potsdam abgehört und die Inhalte an „Correctiv“ weitergeleitet zu haben.
Diese Darstellung sei, so das Gericht, nicht nur aus dem Zusammenhang gerissen, sondern in der Sache falsch – dies hätten die verantwortlichen Produzenten im Verfahren selbst eingeräumt. Tatsächlich habe Vosgerau lediglich vermutet, „Correctiv“ habe versucht, das Treffen mit technischen Mitteln selbst auszuspähen.
Kernaussagen des „Correctiv“-Berichts längst widerlegt
Die beanstandete Dokumentation zeichnet laut Kritikern ein einseitiges Bild: Einwände gegen den „Correctiv“-Bericht werden lediglich oberflächlich angerissen, während „Correctiv“-Vertreter als vermeintlich letzte Instanz ausführlich und unwidersprochen zu Wort kommen.
Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der Vosgerau in dem Verfahren vertrat: „Obwohl die Kernaussagen des Berichts längst auch durch gerichtliche Entscheidungen widerlegt sind, versuchen SWR und NDR in Zusammenarbeit mit der Produktionsfirma zero one dennoch, das falsche Bild einer seriösen Berichterstattung aufrechtzuerhalten. Das zeigt: Man hat nichts dazugelernt.“ (rr)