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Spendenaufruf: „Correctiv“-Rebell Vosgerau bittet um Unterstützung

Spendenaufruf: „Correctiv“-Rebell Vosgerau bittet um Unterstützung

Spendenaufruf: „Correctiv“-Rebell Vosgerau bittet um Unterstützung

Ulrich Vosgerau verklagt das ZDF wegen Falschbehauptungen
Ulrich Vosgerau verklagt das ZDF wegen Falschbehauptungen
Ulrich Vosgerau verklagt die Medien wegen Falschbehauptungen zum Potsdamer Treffen. Foto: picture alliance / dts-Agentur
Spendenaufruf
 

„Correctiv“-Rebell Vosgerau bittet um Unterstützung

Er zwang „Correctiv“ und die „Tagesschau“ vor Gericht wegen der Fake News zum Potsdamer Treffen in die Knie. Das kostete Ulrich Vosgerau 180.000 Euro. Nun bittet er um Spenden. Der JF erklärt er, wie es trotz der Siege zu diesen hohen Ausgaben kommt.
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BERLIN. Der renommierte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hat auf der Plattform gofundme.com einen Spendenaufruf gestartet. Er will damit einen Teil seiner Anwaltskosten decken, die im Zusammenhang mit seinen Klagen gegen die Berichterstattung zum „Potsdamer Treffen“ aufgelaufen sind: Inzwischen sind es 180.030 Euro für mehr als 40 Verfahren.

Wie kann das sein, wo der 50jährige doch fast alle Prozesse gewonnen hat? Correctiv, die ARD-„Tagesschau“ und Nachrichtenagenturen mußten ihre Berichterstattung ändern oder zurückziehen. Zahlt in dem Fall nicht die Gegenseite die Anwaltskosten? „Ja“, sagt Vosgerau im Gespräch mit der JUNGEN FREIHEIT, „aber nur die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“.

So berichtete die JF am 24. September über Vosgeraus Sieg gegen die "Tagesschau"
So berichtete die JF am 24. September über Vosgeraus Sieg gegen die „Tagesschau“

Vosgerau: „Hochspezialisierte Anwälte nötig“

Für solche hochkomplexen Verfahren über das Meinungsäußerungsrecht brauche man jedoch hochspezialisierte Anwälte: „Und die rechnen nicht nach Tabelle ab, sondern per Stundensatz.“ 500 Euro pro Stunde und mehr würden dabei fällig.

„Man bleibt immer auf massenhaften Kosten sitzen, selbst wenn man die Verfahren gewinnt“, erklärt Vosgerau. Die teuren Anwälte seien nötig, weil Correctiv und die anderen Medien „Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen ineinander verwebt haben“.

Das Meinungsäußerungsrecht sei hochkompliziert: „Daher läßt sich auch die andere Seite von hochspezialisierten Anwälten vertreten.“ Allerdings werden diese nicht selten vom Gebührenzahler bzw. vom Steuerzahler beglichen. Vosgerau als Privatperson muß dagegen selbst zahlen.

Auch in Zukunft gegen Falschbehauptungen vorgehen

Auch eine Rechtsschutzversicherung hätte ihm nicht geholfen, weil die nur ein Verfahren bezahlt und dann auch nur nach der Vergütungsverordnung abgerechnet hätte. Vosgerau sagte auf Nachfrage der JF, er hätte sich auch nicht selbst vertreten können, weil er auf Verfassungs-, Verwaltungs- und EU-Recht spezialisiert sei. Außerdem: „Ich arbeite ja auch selbst und kann meine Mandanten nicht rausschmeißen und sagen, ich kümmere mich die nächsten sechs Monate nur noch um meine eigene Sache.“

Bis zum Donnerstag morgen waren rund 13.000 Euro zusammengekommen. In seinem Aufruf schreibt er, jede Spende helfe, „die Anwaltskosten zu decken und somit sicherzustellen, daß auch in Zukunft gegen solche Falschdarstellungen vorgegangen werden kann“. Und weiter: „Gemeinsam können wir dafür sorgen, daß Wahrheit und Gerechtigkeit nicht auf der Strecke bleiben. Die Anwälte von Correctiv, ARD und ZDF haben Sie – über Steuern und Rundfunk-Zwangsgebühren – leider unfreiwillig bereits finanziert. Helfen Sie also auch mir!“

Hier können Sie spenden:

Das Bild ist zur Spendenseite für Ulrich Vosgerau verlinkt.
Ein Klick genügt: Das Bild ist zur Spendenseite für Ulrich Vosgerau verlinkt.

 

Ulrich Vosgerau verklagt die Medien wegen Falschbehauptungen zum Potsdamer Treffen. Foto: picture alliance / dts-Agentur
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