BERLIN. Die Bundesregierung hat sich zufrieden über das Urteil des Verfassungsgerichts zum sechsjährigen Ausschluß der in „Die Heimat“ umbenannten NPD geäußert. „Von der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht ein klares Signal aus: Unser demokratischer Staat finanziert keine Verfassungsfeinde“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Die Kräfte, die unsere Demokratie zersetzen und zerstören wollen, dürfen dafür keinen Cent an staatlichen Mitteln erhalten – weder direkt noch indirekt durch steuerliche Begünstigungen.“
Die SPD-Politikerin zog dabei auch Parallelen zu den derzeitigen Anti-AfD-Protesten. Mehr als 900.000 Menschen seien am Wochenende auf die Straßen gegangen, „um unsere Demokratie zu verteidigen“, betonte Faeser. „Daß rechtsextreme Netzwerke Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft massenhaft aus Deutschland vertreiben wollen, das ist ein Angriff auf die Grundfesten unserer Gesellschaft, der viele Menschen in unserem Land aufgerüttelt hat.“ Grundsätzlich sei es gut, daß es nun „ein weiteres Instrument zum Schutz unserer Demokratie“ gebe.
„Auch auf andere verfassungsfeindliche Parteien anwenden“
Lob kam auch von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. „Es gibt auch unterhalb der Schwelle des Parteiverbots Mittel und Wege, sich gegen die Verfassungsfeinde zu stellen. Und diese Möglichkeiten werden wir selbstverständlich ausschöpfen, um sämtliche extremistischen Bestrebungen zu bekämpfen“, unterstrich der CSU-Politiker. „Wir werden daher die Entscheidung nun gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern genau analysieren und auswerten.“
Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Lamya Kaddor, kündigte eine Prüfung an, „ob dieses Modell auch auf andere verfassungsfeindliche und rechtsextreme Parteien anzuwenden ist“.
Die NPD wird aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen – gut so! Wir werden das Urteil des BVerfG nun auswerten und prüfen, ob dieses Modell auch auf andere verfassungsfeindliche und rechtsxtreme Parteien anzuwenden ist. Der Rechtsstaat muss wehrhaft bleiben! https://t.co/PpbXkoAO0u
— Lamya Kaddor (@LamyaKaddor) January 23, 2024
„Flankierende Maßnahme“ gegen die AfD
Ihr Parteikollege und EU-Abgeordneter Erik Marquardt wurde deutlicher. Die jetzige Entscheidung sei „für die Zweifler an einem AfD-Verbotsverfahren wichtig“. Denn auch wenn eine Partei nicht verboten werde, „kann ihre verfassungsfeindliche Ausrichtung zu harten Sanktionen führen“, schrieb er auf X.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: keine Parteienfinanzierung für die NPD.
Das ist insbesondere für die Zweifler an einem AfD-Verbotsverfahren wichtig: auch wenn eine Partei nicht verboten wird, kann ihre verfassungsfeindliche Ausrichtung zu harten Sanktionen führen.— Erik Marquardt (@ErikMarquardt) January 23, 2024
Die Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Martina Renner warnte, der Entzug der Parteienfinanzierung für die NPD sei kein „Ersatz zur Debatte um ein Parteiverbot“, sondern eine „flankierende Maßnahme“. (ho)