BERLIN. Mit mehr als drei Millionen Euro greift die NGO Campact in die Wahlkämpfe von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ein. Erklärtes Ziel ist der Name der Aktion: „NoAfD“. Angeblich stamme das Geld von 75.000 Spendern, doch mehr will der linksradikale Verein nicht verraten: Keine Einzelsummen, keine Spendernamen.
Nur so viel: Das Geld soll je zur Hälfte für antifaschistische Vereine in den beiden Bundesländern und „für eigene Kampagnen gegen die AfD“ ausgegeben werden, wie Campact der Welt mitteilte. Die Namen der Organisationen, die im Rahmen der „NoAfD“-Aktion Geld erhalten haben, solle „aus Sicherheitsgründen erst nach den Wahlkämpfen im Transparenzbericht 2026“ veröffentlicht werden.
An dem finanziell intransparenten Eingriff in die Wahlen gibt es Kritik von der „Initiative Transparente Demokratie“. Ihr Sprecher Ludger Wess sagte der Zeitung: „Wer mit Millionenbeträgen in Wahlkämpfe eingreift, muss offenlegen, wer dieses Geld bereitstellt.“ Der gemeinnützige Verein erstellt „faktenbasierte Analysen über Finanzierung und Netzwerke in- und ausländischer Lobbygruppen“ und fordert mehr Transparenz von NGOs.
Intransparenz bei „NoAfD“ kritisiert
Es könne nicht sein, so Wess, „dass für Parteien strenge Transparenzregeln gelten, während politisch aktive NGOs ihre Geldgeber weitgehend im Dunklen lassen können.“ Die Transparenzvorschriften des Parteiengesetzes müssten auf politisch tätige NGOs erweitert werden, „um nachvollziehen zu können, wer wen mit welchen Summen finanziert“.
Schon Grüne und Linken gaben zuletzt bekannt, mit Rekordsummen die Wahlkämpfe zu bestreiten, um eine Regierungsübernahme der AfD zu verhindern (JF berichtete). Allein die Grünen investieren insgesamt 2,3 Millionen Euro – doppelt so viel wie die Ministerpräsidenten-Partei SPD in Mecklenburg-Vorpommern.
Dass bei „No AfD“ von Campact jetzt eine personalisierte oder anonymisierte Auflistung der Spender fehle, kritisiert auch der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler. Das sei europarechtlich fragwürdig. Nur im deutschen Parteienrecht gebe es diese „Transparenzlücke“ für NGOs, sagte er der Welt. Seit 2025 aber schreibe eine EU-Verordnung über die Transparenz von politischer Werbung vor, dass „der entscheidende Geldgeber von politischer Werbung offengelegt“ werden müsse. Ein pauschaler Hinweis auf „private Spenden“ wie bei „NoAfD“ reiche nicht, so Boehme-Neßler.
Stammt das Geld aus dem Ausland?
Er macht darauf aufmerksam, dass die EU es verbiete, mit „Botschaften, die geeignet und darauf ausgerichtet sind, das Ergebnis einer Wahl“ zu beeinflussen. Darunter dürfte die Verteilung erheblicher Geldmittel unter der Überschrift „NoAfD-Fonds“ fallen. Außerdem müssten die Spender EU-Bürger sein. Campact, meint Boehme-Neßler, müsste also „konkret offenlegen, wer welche Werbemaßnahme bezahlt“. Fließe dabei Geld aus einem Nicht-EU-Staat, „wäre das ein Verstoß gegen Europarecht“.

Die AfD sieht in Kampagnen wie der von Campact „einen weiteren rechtswidrigen Baustein der völlig aus dem Ruder gelaufenen indirekten Parteienfinanzierung“, sie der Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Brandner sagte.
Aktuell erlebe man eine „massive Umgehung der strengen Regeln für Parteispenden durch professionelle Drittkampagnen“. Mit Millionenbeträgen solle damit das Wählervotum beeinflusst werden: „Wobei diese Gelder aus Steuermitteln stammen, die das Altparteienkartell an Vereine oder Gesellschaften verteilt, die dann wiederum Wahlkampf für dieses Kartell und/oder gegen nicht diesem Kartell Angehörige machen“. (fh)





