KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Die Richter in Karlsruhe gaben damit einem gemeinsamen Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung aus dem Jahr 2019 statt.
Die Partei mißachte „die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet“, begründete das Gericht seine Entscheidung. „Ihr politisches Konzept mißachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen ‘Volksgemeinschaft’ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.“
Hintergrund ist das gescheiterte Verbotsverfahren gegen die Partei, die sich heute „Die Heimat“ nennt, aus dem Jahr 2017. Damals urteilte das Verfassungsgericht, daß die NPD sich zwar gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte, aber zu klein und unbedeutend für ein Verbot sei. Die Richter wiesen damals allerdings ausdrücklich darauf hin, daß man verfassungswidrige Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen könne.
Grundgesetz geändert
Dafür wurde 2017 auch das Grundgesetz geändert. In Artikel 21 des Grundgesetzes heißt es seitdem: „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluß festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.“
Hintergrund ist die gesellschaftliche Diskussion über den staatlichen Umgang mit der rechtsradikalen Partei. Das Verfahren zur Streichung der Parteienfinanzierung für „Die Heimat“ begann im Juli vergangenen Jahres. Bereits Anfang der 2000er-Jahre sollte die Partei verboten werden, doch 2003 entschied Karlsruhe, daß ein Verbot rechtswidrig sei. Begründet wurde das zum einen mit der politischen Irrelevanz der damaligen NPD sowie mit dem hohen Anteil von Verfassungsschutzbeamten bis in die Führungsriege der Partei. 2017 urteilte das Verfassungsgericht in einem zweiten Verbotsverfahren genauso – mit ähnlicher Begründung.
NPD seit Jahren zu schwach für Wahlkampfkostenerstattung
Parteien, die bei einer aktuellen Landtagswahl mindestens ein Prozent oder bei Bundestags- oder EU-Wahlen mindestens 0,5 Prozent der Stimmen erhalten, bekommen ihre Wahlkampfkosten proportional zu ihrem Wahlergebnis vom Steuerzahler erstattet. Parteien erhalten 83 Cent für jede Stimme, die für ihre jeweilige Liste abgegeben wurde. Für jeden Euro, den eine Partei als Spende von einer Einzelperson erhält – seien es Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge oder eine einmalige Spende – bekommt sie 45 Cent.
Direkte Auswirkungen hat das Urteil auf „Die Heimat“ allerdings nicht. Da sie bei den vergangenen Wahlen die Mindestprozentzahl zur Förderung verfehlte, erhält sie derzeit keine staatlichen Zuschüsse. Das Verfahren hatte die Partei boykottiert.
Blaupause für die AfD?
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf die Debatte rund um ein AfD-Verbot haben. Zahlreiche Politiker fordern derzeit, die Partei ebenfalls von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder etwa sprach mit Blick auf das Urteil von einer „Blaupause für die AfD“. Auch Grüne und SPD brachten zuletzt ein derartiges Vorgehen ins Spiel. (ho/st)