BERLIN. Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten rund um Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) hat sich zusammengeschlossen, um eine Neuregelung der sogenannten Suizidbeihilfe zu erwirken. Ihr Gesetzentwurf begreife den Wunsch zu sterben als „autonome selbstbestimmte Entscheidung“ und bewerte die individuellen Motive für diesen Wunsch nicht, betonte Künast.
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— Renate Künast (@RenateKuenast) June 13, 2023
Beide Frauen hatten zunächst eigene Gesetzentwürfe aufgefahren. Um zu verhindern, daß der Bundestag eine restriktive Lösung beschließt, haben sie sich nun zusammengeschlossen. An dem Antrag sind Parlamentarier von SPD, Grünen, FDP und der Linkspartei beteiligt.
Nach ihrem Sinne solle es lediglich „Leitplanken“ für den Weg zur Selbsttötung geben und einzelne Bedingungen festgelegt werden. Es diene dem „Respekt vor dem individuellen Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben“ und liefere einen „verständlichen, klaren Rechtsrahmen“, fügte Helling-Plahr hinzu.
SPD-Politiker will Sterbehilfe über das Strafrecht regeln
Eine Bedingung in dem überparteilichen Gesetzentwurf ist die Volljährigkeit. Nur wer mindestens 18 Jahre alt sei, solle Medikamente zur Selbsttötung bekommen. Zudem sieht der Antrag ein verpflichtendes Beratungsgespräch vor, in dem über andere Optionen zum Sterben gesprochen wird. Die Medikamente würden dann frühestens drei Wochen nach der Beratung und spätestens zwölf Wochen danach ausgegeben.
Ein anderer Vorschlag kommt von einer Abgeordnetengruppe rund um den Sozialdemokraten Lars Castellucci. Er möchte die Sterbehilfe über das Strafrecht regeln und sieht ein grundsätzliches Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe vor. Wie auch bei Abtreibungen soll es aber Bedingungen geben, unter denen die Sterbehilfe straffrei bleibt. Dazu gehören Beratungspflichten, ärztliche Untersuchungen und Wartezeiten. Der Bundestag will in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause über eine künftige Regelung der Sterbehilfe entscheiden. (zit)