BERLIN/KARLSRUHE. Das Ergebnis der für ungültig erklärten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus könnte trotz des Chaos‘ doch noch Bestand haben. Noch im Januar entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob es die Wiederholungswahl kippt. 43 Politiker von SPD, Grünen, FDP und Linken klagen in Karlsruhe gegen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes.
Am 12. Februar sollen die Hauptstädter ihr Landesparlament erneut wählen. Doch überraschenderweise hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde der Kläger angenommen. Erwartet worden war, daß es sie nicht zuläßt. Bis zum 10. Januar haben die höchsten deutschen Richter allen Beteiligten nun Zeit gegeben, Stellungnahmen abzugeben.
Berlin-Wahl könnte zumindest verschoben werden
Möglich erscheint, daß das Bundesverfassungsgericht per Eil-Entscheidung eine Verschiebung der Wiederholungswahl anordnet, um endgültig und ohne Zeitdruck über den Fall verhandeln zu können. Denn: Sollte es den Urnengang erst nach dem 12. Februar für ungültig erklären, wäre der Schaden noch größer. Seit Jahresbeginn stellen und hängen alle Parteien allerdings bereits ihre Wahlplakate auf.
Bei der Wahl im September 2021 fehlten Stimmzettel oder es lagen die falschen aus. In manchen Wahlkreisen gab es Stimmbeteiligungen von mehr als 100 Prozent. Wähler wurden nach Hause geschickt, und Wahllokale hatten zum Teil auch Stunden nach 18 Uhr noch geöffnet. Wegen dieser gravierenden Mängel annullierte das Berliner Verfassungsgericht die Wahl, in deren Folge Franziska Giffey (SPD) Regierende Bürgermeisterin wurde.
AfD vermutet: „Angst vor Mandatsverlusten“
Als einzige Abgeordnetenhaus-Partei hatte die AfD gegen das Ergebnis geklagt. Deren Landes- und Fraktionschefin Kristin Brinker vermutet nun: „Die Angst vor Mandatsverlusten dürfte bei dem Gang nach Karlsruhe eine erhebliche Rolle spielen.“ Tatsächlich könnten vor allem Abgeordnete, die auf hinteren Listenplätzen ins Parlament einzogen, ihr Amt wieder verlieren.
Die offizielle Begründung lautet jedoch, es dürfe nicht in der gesamten Stadt erneut gewählt werden, wenn es gar nicht in allen Bezirken große Pannen gegeben habe. Die Kläger lehnen öffentliche Stellungnahmen zu ihrem Schritt bisher ab. (fh)